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Hebammenausbildung
Hebammen sollen künftig in einem dualen Studium für ihren Beruf ausgebildet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit.
Mit dem Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Sozialgesetzbuch soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Hebammenausbildung "moderner und attraktiver" gemacht werden. Das Studium soll mindestens sechs und maximal acht Semester dauern. Es schließt mit einem Bachelor-Abschluss und einer staatlichen Prüfung ab. Dieser Abschluss soll Voraussetzung für die künftige Berufsbezeichnung "Hebamme" sein. Das Studium soll einen hohen Praxisanteil haben, Praxiseinsätze finden dann in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich statt. Zudem sollen die Studierenden während des Studiums eine Vergütung erhalten. Im Gesetzentwurf wird weiterhin geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie einen pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.
Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Anfang 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.