Psychiatrie und Psychosomatik

G-BA veröffentlicht Richtlinie zur Personalausstattung

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G-BA veröffentlicht Richtlinie zur Personalausstattung
© G-BA / axentis.de / Lopata

Mehr als einen Monat nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Richtlinie über die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik sind nun die Details dazu bekannt geworden. Der G-BA hat die Richtlinie heute auf seiner Internetseite veröffentlicht. Was genau in der Richtlinie steht, ist erst jetzt bekanntgegeben worden, weil die Details noch rechtlich geprüft werden mussten.

Die Richtlinie enthält erstmals verbindliche Personalvorgaben für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung. Sie wird Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und dann die fast 30 Jahre alte Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ablösen.

Bereits kurz nach dem Beschluss war bekannt geworden, dass es im ersten Jahr keine Sanktionen geben wird, sollte ein Krankenhaus die Personalvorgaben nicht einhalten. Dem Beschlusstext lassen sich nun auch die Übergangsregeln entnehmen: So sieht die Richtlinie eine Übergangszeit von vier Jahren vor. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen zunächst 85 und dann 90 Prozent der Mindestvorgaben erfüllen. Krankenhäusern sollen so die Möglichkeit haben, mehr Personal einzustellen. Denn durch die Mindestvorgaben entstehe "ein erheblicher Personalmehrbedarf, der in vielen Regionen nicht ad hoc gedeckt werden kann", so der G-BA in einer Pressemitteilung.

Eine der zentralen Änderungen durch die Richtlinie sind die höheren Minutenwerte für die psychologische Betreuung. Diese sollen im Durchschnitt um 60 Prozent steigen. Bei der Intensivbehandlung wird es ein Plus von zehn Prozent geben. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie steigen die Minutenwerte über fast alle Berufsgruppen hinweg um fünf Prozent.

Autor

 Hendrik Bensch

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