Für fünf Bereiche

G-BA legt Vorgaben für Zentren fest

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G-BA legt Vorgaben für Zentren fest
© iStock.com/martina-braun

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bundeseinheitliche Kriterien dazu festgesetzt, welche Krankenhäuser künftig einen Zuschlag als Zentrum erhalten können. Zunächst wird es Vorgaben für fünf Bereiche geben, teilte der G-BA mit. Dabei handelt es sich um Zentren für seltene Erkrankungen, Onkologie, Trauma, Rheumatologie sowie Herzerkrankungen. Auf Grundlage der Kriterien können die Bundesländer nun die Zentren ausweisen.

Der G-BA-Beschluss sieht vor, dass sich die besonderen Aufgaben eines Zentrums zum einen daraus ergeben können, dass es überörtlich und krankenhausübergreifend Aufgaben wahrnimmt. Zum anderen können sich die besonderen Aufgaben daraus ergeben, dass besondere Vorhaltungen im Krankenhaus erforderlich sind, insbesondere in Zentren für seltene Erkrankungen. Darüber hinaus können sie sich daraus ergeben, dass die Versorgung an einem Standort konzentriert sein soll, weil "außergewöhnliche" technische und personelle Voraussetzungen notwendig sind, heißt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Für diese besonderen Aufgaben erhalten die Zentren Zuschläge. Die neuen Regeln sollen Anfang Januar in Kraft treten. Dann können Krankenhäuser und Krankenkasse vereinbaren, wie hoch der Zuschlag ist. Im kommenden Jahr sollen zudem Regeln für weitere Bereiche hinzukommen. Dabei handelt es sich um nephrologische sowie kinderonkologische Zentren, um Schlaganfall- sowie Lungenzentren sowie sonstige ausgewiesene Zentren. Wie der Beschluss im Detail aussieht, ist noch unklar, da der Text hierzu noch nicht veröffentlicht wurde.

Der G-BA setzt mit den Vorgaben einen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz um.  Ursprünglich sollten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Kriterien für die Vergabe vereinbaren. Als die Verhandlungen scheiterten, setzte die Schiedsstelle eine Vereinbarung durch, die die Kassen jedoch umgehend aufkündigten.

Autor

 Hendrik Bensch

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