MDK-Gesetz

Huml kritisiert MDK-Gesetz

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Huml kritisiert MDK-Gesetz
Melanie Huml © Bayerischer Landtag

Bayern Gesundheitsministerin Melanie Huml übt deutliche Kritik am kürzlich beschlossenen MDK-Reformgesetz. Die Verschärfung der Regelungen zu Strafzahlungen für Krankenhäuser würden dazu führen, dass es künftig Auseinandersetzungen auch bei vergleichsweise geringen Rechnungskürzungen geben wird, sagte Huml einer Pressemitteilung zufolge auf der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München.

Huml kritisiert insbesondere, dass Krankenhäuser künftig 300 Euro zahlen müssen, wenn die Klinik-Rechnung nach einer Prüfung gekürzt wird. "Diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommene Änderung geht einseitig zu Lasten der Krankenhäuser", kritisiert Huml. Sie sprach sich zudem für eine Sonderregelung für den von den Krankenhäusern zu entrichtenden Aufschlag von bis zu 1.500 Euro aus, da aktuelle Daten zur Ermittlung dieses Anteils fehlten. Bereits Anfang Dezember hatten sich die Länder sich gegen die Strafgelder für Krankenhäuser ausgesprochen.

Autor

 Florian Albert

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