Die Länder haben sich gegen die im MDK-Reformgesetz geplanten Strafgelder für Krankenhäuser ausgesprochen. In dem Gesetz ist vorgesehen, dass Krankenhäuser 300 Euro zahlen müssen, wenn die Klinik-Rechnung nach einer Prüfung gekürzt wird. Der Bundesrat sei zwar dafür, dass Anreize für eine "regelkonforme" Abrechnung von Krankenhausleistungen geschaffen werden, heißt es im Beschluss der Länderkammer von vergangenem Freitag. Die Regelungen zu der Strafzahlungen gingen aber "weit über dieses Zielhinaus".
Die Krankenhäuser befänden sich im Strukturwandel und müssten in der Finanzierung ihrer Betriebskosten gestärkt werden, fordert der Bundesrat. Die Regelungen im MDK-Reformgesetz führten jedoch dazu, dass die Krankenhäuser geschwächt würden. "Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten", so der Bundesrat. Die Sanktionen müssten deswegen zumindest in den Jahren 2020 und 2021 beschränkt bleiben.
Inwiefern die Haltung des Bundesrats zu neuen Gesetzesänderungen führen wird, muss sich noch zeigen. Für das MDK-Reformgesetz, das der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, war keine Zustimmung des Bundesrats nötig.
Am Freitag billigte der Bundesrat zudem einige Gesetze, die sich auf das Gesundheitswesen grundlegend auswirken werden. Dazu zählte unter anderem das Digitale-Versorgung-Gesetz. Es sieht unter anderem vor, dass sichKrankenhäuser bis zum 1. Januar 2021 an die Telematikinfrastruktur anschließen müssen. Außerdem stimmte der Bundesrat unter anderem dem Gesetz zu, durch das sich die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten und zum Operationstechnischen Assistenten ändern wird.