Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Gesetzlichen Krankenversicherungen allen Mitgliedern eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Gesundheitsminister Spahn will in den kommenden Wochen ein neues Gesetz zur Ausgestaltung der ePA vorstellen. Das berichtet der Tagesspiegel.
Demnach soll es in dem Gesetz insbesondere um den Datenschutz gehen und darum, welche Ärzte unter welchen Bedingungen auf bestimmte Teile der Patientenakte zugreifen können. In einem Interview mit dem Tagesspiegel äußerte Spahn, er sei überzeugt, dass die elektronische Patientenakte, die die Kommunikation zwischen Ärzten untereinander und mit dem Patienten erleichtern soll, wie geplant im kommenden Jahr an den Start gehen wird.
Bis zum Jahresbeginn 2021 plant Spahn die ePA "weiter auf die Probe zu stellen". Bis dahin müsse der Datenschutzstandard perfekt sein. Dafür möchte er mit dem Chaos Computer Club zusammen arbeiten, der vor kurzem ein Sicherheitsleck aufgedeckt haben soll.