Die Staatsanwaltschaft Hof hat wegen Betrugs in 206 Fällen Anklage gegen zwei Mitarbeiter des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau erhoben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten in verantwortlichen Positionen arbeiten. Ihnen werde vorgeworfen, von Februar 2014 bis Mai 2017 intensivmedizinische Komplexbehandlungen über einen bestimmten Operationen- und Prozedurschlüssel (OPS-Kode) abgerechnet zu haben, obwohl die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen in Form des OPS-Kodes nicht vorgelegen haben sollen, da die Strukturanforderung „Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung ‚Intensivmedizin’, der den überwiegenden Teil seiner ärztlichen Tätigkeit auf der Intensivstation ausübt“, nicht gewährleistet gewesen wäre. Knapp 2,18 Millionen Euro hätten Krankenkassen dadurch zu viel gezahlt. Durch Rückzahlungen im Oktober und November vergangenen Jahres sei eine vollständige Schadenswiedergutmachung durch die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH erfolgt.
In einer Stellungnahme gegenüber dem Main-Echo teilte das Klinikum mit, dass die qualitative medizinische Versorgung auf der Intensivstation stets gewährleistet gewesen sei. Nach Angaben des Anklagevertreters handle es sich um ein reines Formaldelikt. Ob es tatsächlich zur Verhandlung kommt, muss nun die Wirtschaftskammer des Gerichts in den kommenden Wochen prüfen.