Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) fordert einen Kurswechsel in der Krankenhauspolitik. "Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion über eine gute Krankenhausversorgung und die Erwartungen der Versicherten an ihre Gesundheitsversorgung", heißt es in einem <link https: kkvd.de downloads kkvd-legt-neun-forderungen-fuer-eine-neue-krankenhauspolitik-vor _blank external-link-new-window>veröffentlichten Positionspapier. In der Krankenhauslandschaft herrsche derzeit ein kalter Strukturwandel, so Geschäftsführerin <link record:author:tx_lnsnews_domain_model_authors:15>Bernadette Rümmelin.
In diesem hätten freigemeinnützige Einrichtungen einen Wettbewerbsnachteil. „Öffentliche Kliniken werden in Krisen oft aus Steuermitteln gestützt, private Häuser holen sich Geld an den Aktienmärkten oder von Finanzinvestoren. Freigemeinnützige Kliniken haben beides nicht“, so Rümmelin. Auf die Dauer könnten sie so zwischen öffentlichen und privaten Trägern zerrieben werden. Notwendig sei ein klares Bekenntnis zum Prinzip der Trägervielfalt.
Der KKVD spricht sich in seinem Positionspapier außerdem für eine zielgerichtete Krankenhausplanung (<link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39242>s. auch f&w 11/2019) aus, die sich an der Erreichbarkeit, Bedarfsorientierung und der Qualität orientiert. Außerdem müsse die Krankenhausfinanzierung reformiert werden. „Bedarfsnotwendige Vorhaltekosten und der Bereich Basisversorgung sollten pauschal sowie anteilig aus Steuermitteln und GKV-Beiträgen vergütet werden“, heißt es in dem Konzept. Bereiche der Spezialversorgung sollten darauf aufbauend leistungsbezogen mit Fallpauschalen vergütet werden. Über eine Auflösung der Sektorengrenzen müsse auch in der Finanzierung nachgedacht werden.
Weitere Forderungen des KKVD sind:
- Krankenhäuser sollten mehr Möglichkeiten bekommen, hochbetagte und mehrfach erkrankte Patienten bei Bedarf übergangsweise stationär versorgen dürfen
- Einführung Gemeinsamer Notfallleitsysteme (GNL) in der <link internal-link>ambulanten Notfallversorgung; Integrierte Notfallzentren (INZ) dürfen „nicht vom Reißbrett kommen“, sondern sollten sich an regionalen Gegebenheiten orientieren
- Ablösung der Pflegepersonaluntergrenzen durch die <link record:article:tx_news_domain_model_news:39720>Pflegepersonalrichtlinie 2.0 (PPR 2.0)
- Ablösung der <link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39596>Mindestpersonalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik durch ein „zeitgemäßes Instrument“
- Neustart beim Thema <link internal-link>MDK; die Strafzahlung von 300 Euro für jede beanstandete Klinikabrechnung sollte zurückgenommen werden
- Reform des Kartellrechts, das nicht nur Zusammenschlüsse, sondern bereits Leistungsabsprachen verhindere (<link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39512>s. auch Interview mit Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt)