Die Klagen von Krankenkassen gegen Kliniken belasten die Sozialgerichte in Niedersachsen. Allein im Dezember gab es 1900 Klageeingänge in Krankenhaussachen, davon 127 Listenklagen mit 5300 Abrechnungsfällen, teilt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit. Besonders stark betroffen sind demnach die Sozialgerichte in Braunschweig und Osnabrück. Grund sei das MDK-Reformgesetz. Viele Krankenhäuser befürchten, dass künftig nur noch das eingeklagt werden kann, was zuvor erörtert wurde. Deswegen klagten sie noch vor der Rechtsänderung.
Schon die erste Klagewelle im November 2018 sorgte für einen Anstieg der Verfahren, bis zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Sozialgerichte auf dem Weg des Bestandsabbaus. Auslöser dieser Klagen war die Verkürzung einzelner Verjährungsfristen durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. "In dem Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nach der Fristverkürzung vorsorglich per Klage zurückforderten",<link https: www.sueddeutsche.de leben soziales-celle-klagewelle-um-klinikrechnungen-belastet-sozialgerichte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200224-99-52074 external-link-new-window> schreibt die Süddeutsche.
Insgesamt kommen 24,75 Prozent der Verfahren am niedersächsischen Sozialgericht aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Stand Dezember 2019 sind mehr als 48.000 Verfahren an den acht Sozialgerichten anhängig.