Abrechnungsprüfung

40,1 Prozent der Krankenhäuser erreichen die 5-Prozent-Prüfquote

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40,1 Prozent der Krankenhäuser erreichen die 5-Prozent-Prüfquote
Im 2. Quartal 2026 hatten 643 Krankenhäuser (40,1 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. © Andrey Popov | stock.adobe.com

Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zu Abrechnungsprüfungen für das zweite Quartal 2026 veröffentlicht. Die Quote der Kliniken mit 60 oder mehr Prozent korrekten Rechnungen (korrekt aus Sicht der Krankenkassen) bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes ist gegenüber dem ersten Quartal 2026 prozentual minimal gesunken. 

Im 2. Quartal 2026 hatten 643 Krankenhäuser (40,1 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 4. Quartal 2026 Prüfquoten von fünf Prozent und kein Aufschlag auf aus Sicht der Kassen nicht korrekte Rechnungen. Im Vergleich dazu waren es 656 Krankenhäuser (40,7 Prozent) im 1. Quartal 2026. Der Anteil Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 0,3 Prozent auf 12,8 Prozent gesunken.

Die jetzt veröffentlichten Zahlen wirken letztmalig für die Prüfquoten nach dem MDK-Reformgesetz. Die auf Basis des 3. Quartals 2026 veröffentlichten Zahlen werden dann für die Prüfquoten des 1. Quartals 2027 gelten. Gemäß GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändern sich ab Januar 2027 die Prüfquoten wie folgt: Bei einem Anteil unbeanstandeter Rechnungen von

  • 80 Prozent oder mehr liegt die maximale Prüfquote bei 5 Prozent.
  • 65 Prozent bis unter 80 Prozent liegt die maximale Prüfquote bei 20 Prozent.
  • 50 Prozent bis unter 65 Prozent liegt die maximale Prüfquote bei 40 Prozent.
  • unter 50 Prozent ist die Prüfquote nicht gedeckelt.

 

Bei der Bewertung der Statistiken zur Abrechnungsprüfung und der Prüfquoten sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: In jedem Krankenhaus wird ein großer Anteil an Fällen nicht geprüft, weil sich kein Potenzial für eine Rechnungskürzung ergibt. Angenommen dieser Anteil liegt in einem Krankenhaus bei 80 Prozent, was durchaus realistisch ist, und weiter angenommen, dass das Krankenhaus eine maximale Prüfquote von nur 20 Prozent hat: Dann bedeutet das, dass trotzdem 100 Prozent der „interessanten Fälle“ (die Fälle mit Kürzungspotenzial aus Sicht der Krankenkassen), geprüft werden können. Insofern bleibt abzuwarten, ob ab 2027 bei einer Vielzahl der Krankenhäuser wirklich eine Prüfquote von 40 Prozent oder mehr realisiert wird.

In dem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die immer wieder gehörte Aussage, dass die Hälfte aller Rechnungen falsch sei, nicht korrekt ist. Korrekt ist, dass durchschnittlich die Hälfte der durch den MD geprüften Rechnungen beanstandet wird. Weder eine lineare Hochrechnung auf alle Rechnungen ist korrekt, noch ist bei einer Vielzahl von Fällen die Rechnung tatsächlich fehlerhaft. Vielmehr wird sehr häufig die tatsächlich stattgefundene Behandlung nach Art (primäre Fehlbelegung) und Länge (sekundäre Fehlbelegung) beanstandet. 

Durch die Wirkung der geänderten Prüfquoten ab Januar 2027 werden aufgrund der Frist von vier Monaten nach §275c Abs. 1 Satz 1 SGB V nach unserem Verständnis auch Fälle mit Entlassung und Rechnungstellung aus 2026 betroffen sein. Das dürfte die notwendigen Rückstellungen das Jahresergebnis 2026 beeinflussen.

Und für strategische Überlegungen ist die Laufzeit der Prüfungen zu beachten. Eine Änderung des Abrechnungsverhaltens eines Krankenhauses hätte gegebenenfalls erst 2028 Auswirkungen. Bei Ausschöpfung der Fristen kann zwischen Rechnungsstellung und leistungsrechtlichem Entscheid viel Zeit vergehen. Nach Anzeige der Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Rechnungsstellung bleiben gemäß PrüfvV noch bis zu neun Monate bis zum leistungsrechtlichen Entscheid. Dann erfolgt die Veröffentlichung im Folgequartal mit Wirkung auf das darauffolgende Quartal.

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 31.08.2026 auf seiner Webseite.

An diesem Artikel haben außerdem mitgewirkt: Dr. med. Sabine Kreß und Dr. med. Jan Helling.

Autor

Dr. Sascha Baller

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