Abrechnungsprüfung

40,6 Prozent der Kliniken erreichen 5-Prozent-Prüfquote

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40,6 Prozent der Kliniken erreichen 5-Prozent-Prüfquote
© iStock.com/danishkhan

Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das 3. Quartal 2025 veröffentlicht. Die Quote der (aus Sicht der Krankenkassen) korrekten Rechnungen der Kliniken ist gegenüber dem 2. Quartal 2025 praktisch unverändert geblieben. 

Im 3. Quartal 2025 hatten 673 Krankenhäuser (40,6 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 1. Quartal 2026 Prüfquoten von 5 Prozent und kein Aufschlag auf aus Sicht der Krankenkassen nicht korrekte Rechnungen.

Im Vergleich dazu waren es 676 Krankenhäuser (40,9 Prozent) im 2. Quartal 2025, also nur 3 Krankenhäuser mehr. Der Anteil Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 1,32 Prozent auf 13,29 Prozent gestiegen. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich in der Gruppe der Krankenhäuser mit 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen keine Veränderungen ergeben haben. Aus der goldenen Mitte aber sind 22 Krankenhäuser in die Gruppe der Krankenhäuser mit einer Prüfquote von 15 Prozent und 400 Euro Aufschlagszahlung abgerutscht.

Auswirkung durch Hybrid-DRG

Eine spannende Frage ergibt sich hinsichtlich der Hybrid-DRG im Jahr 2026. Es werden ja nicht nur die Erlöse der Hybrid-DRG aus dem Topf der aDRG herausgenommen. Viele Fälle werden auch der Prüfung durch den Medizinischen Dienst entzogen, die bisher typischerweise geprüft wurden. Zum Beispiel war die Kürzung von Fällen mit einer Verweildauer von zwei Tagen ein beliebtes Prüfobjekt der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes.

Schließlich war die Kürzung der Verweildauer von zwei Tagen auf einen Tag meistens mit relativ hohen Rechnungskürzungen verbunden. Diese Form der Prüfung wird obsolet, weil der Erlös bei den Hybrid-DRG unverändert bliebe, wenn bei dem zweiten Tag keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit bestanden hätte. Es werden also Prüfspielräume für andere Arten von Fällen frei.

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 28.11.2025 auf seiner Webseite.

Autor

Dr. Sascha Baller

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