Abrechnungsprüfung

Weniger Kliniken mit unbeanstandeten Rechnungen

  • Controlling
Prüfquote für Krankenhäuser bleibt auf hohem Niveau
© ©Werner Krueper Fotografie

Die aktuelle Statistik des GKV-Spitzenverbands zur Abrechnungsprüfung zeigt: Im zweiten Quartal 2025 sank die Zahl der Krankenhäuser mit überwiegend unbeanstandeten Rechnungen erneut. 

Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das zweite Quartal 2025 veröffentlicht. Die Quote der (aus Sicht der Krankenkassen) korrekten Rechnungen der Kliniken ist gegenüber dem ersten Quartal 2025 noch weiter gesunken. 

Im 2. Quartal 2025 hatten 676 Krankenhäuser (40,9 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 4. Quartal 2025 Prüfquoten von 5 Prozent und kein Aufschlag auf aus Sicht der Krankenkassen nicht korrekte Rechnungen. Im Vergleich dazu waren es im 1. Quartal 2025 noch 683 Krankenhäuser (41,2 Prozent), also 7 Krankenhäuser mehr. Der Anteil der Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 0,46 Prozent auf 11,97 Prozent gesunken. Zusammenfassend kann man sagen, dass man sich in der goldenen Mitte von unten und oben annähert - also bei einer Prüfquote von 10 Prozent und 400 Euro Aufschlagszahlung.

Am 5. August 2025 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) publiziert worden. Das Gesetz soll Änderungen an verschiedenen anderen Gesetzen vornehmen und enthält viel zu den Prüfungen der Medizinischen Dienste. Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag steht, dass man die Prüfquote bei Krankenhäusern erheblich senken will. Zum Thema Einzelfallprüfungen findet man aber nichts im KHAG. Bleibt also alles beim Alten? Bis zur nächsten Bundestagswahl sind es noch drei Jahre und sechs Monate. Vielleicht greift Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dieses heiße Eisen im nächsten Anpassungsgesetz auf. 

Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 29. August 2025 auf seiner Webseite.

Autor

Dr. Sascha Baller

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