Große Koalition verspricht bessere Qualität, schärfere Regulierung und mehr Geld

  • News des Tages

CDU, CSU und SPD haben am Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag präsentiert, der allerdings noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Parteigremien und im Fall der SPD der Mitglieder steht. Auf zwölf Seiten des insgesamt 185 Seiten dicken Vertragswerks skizzieren die voraussichtlichen Regierungsparteien ihre gesundheitspolitischen Vorhaben der nächsten vier Jahre. Im Zentrum steht dabei vor allem eine Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung.

Dazu soll Qualität als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung eingeführt werden und zu diesem Ziel ein neues Qualitätsinstitut gegründet werden. Zudem soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen unangemeldete Kontrollen in Kliniken durchführen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll mehr Kompetenzen erhalten, Mindestmengen festzulegen, die Krankenhäuser bei bestimmten Behandlungen erreichen müssen, damit sie diese weiter durchführen können. Bei den Mehrleistungsabschlägen sollen „Leistungen mit nachgewiesen hoher Qualität“ ausgenommen werden. Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, „modellhaft Qualitätsverträge mit einzelnen Krankenhäusern abzuschließen“.

Um die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, sollen Kliniken auf dem Land Sicherstellungszuschläge erhalten. Des weiteren sei „zu prüfen, ob für Krankenhäuser die Vorhaltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, aktuell ausreichend finanziert werden“. Nicht mehr im Vertrag findet sich ein zwischenzeitlich diskutierter 500 Millionen Euro schwerer Fonds zur Bereinigung der Krankenhauslandschaft. Das Ziel, die Zahl der Kliniken zu reduzieren, steht nicht in dem Papier.

Die Krankenkassen sollen künftig keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr von ihren Versicherten erheben können. Stattdessen sollen die Kassen Zuschläge auf den paritätischen Beitragssatz von 14,6 erheben können. Die heute von den Arbeitnehmern allein zu tragenden zusätzlichen 0,9 Prozentpunkte sollen in diesen Zuschlag auf den Beitragssatz einfließen.

Schärfer regulieren wollen die Koalitionspartner den Marktzugang bei Medizinprodukten. „Krankenhäuser, in denen neue Medizinprodukte mit hoher Risikoklasse zum Einsatz kommen, sollen verpflichtet werden, sich in der Phase nach der Markteinführung an Nutzen- und Sicherheitsstudien des G-BA zu beteiligen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts soll hingegen beendet werden, auch die laufenden Verfahren. Stattdessen wollen CDU, CSU und SPD das Preismoratorium von 2009 „nahtlos fortführen“ und den Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneien von sechs auf sieben Prozent erhöhen.

Die „besonderen Aufgaben der Universitätskliniken“ und der Maximalversorger sollen besser im DRG-System vergütet werden. „Für Hochkostenfälle, die nicht durch Fallpauschalen sachgerecht abgebildet werden können, hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bis Ende 2014 eine geeignete gesonderte Vergütungsform vorzulegen“, ist in dem Papier weiter zu lesen. CDU, CSU und SPD wollen auch „gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden“. Zudem wollen die Vertragspartner sich in einer gemeinsamen Regierung für Personalmindeststandards in der Pflege einsetzen, „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten“. Insgesamt soll der Pflegeberuf aufgewertet und Dokumentation und Bürokratie „auf das Nötigste begrenzt werden“.

Eindeutig bekennen sich Union und SPD im Vertrag zur Generalistik: „Wir wollen die Pflegeausbildung reformieren, indem wir mit einem Pflegeberufegesetz ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege etablieren.“ Die Finanzierung dieser Ausbildung will die Koalition „gerecht, einheitlich und gemeinsam“ und unter Beteiligung aller Einrichtungsträger organisieren. Die Schüler selbst, sollen hingegen von den finanziellen Lasten befreit werden. „Die Ausbildung muss für jeden Auszubildenden kostenfrei sein.“ Auch für die Umschulung zur Pflegekraft sollen künftig nicht mehr die Schüler mitaufkommen, sondern eine „verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finanzierung“ von Umschulungsmaßnahmen durch Bund und Länder getroffen werden.

Wage bleibt das Vertragswerk hinsichtlich der Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen, des sogenannten Pflege-TÜV: Hier sollen Qualitätsunterschiede für den Verbraucher deutlicher werden, das Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen und auch die Veröffentlichung der Ergebnisse verbessert werden. Konkreter wird es bei der stärkeren Einbindung der Kommunen: Hier solle ein Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Eckpunkte ausarbeiten, um die Kommunen noch mehr an der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Pflege zu beteiligen.

In Sachen Pflegeversicherung bleibt es bei dem zuletzt bekannt gewordenen Kompromiss: Der Beitragssatz steigt in den kommenden vier Jahren stufenweise um insgesamt 0,5 Prozentpunkte. Zwei Fünftel der so entstehenden Einnahmen sollen zur kurzfristigen Leistungsverbesserungen insbesondere für eine bessere Betreuung Pflegebedürftiger und zur Dynamisierung der Leistungen ab 2015 verwendet werden, mit einem weiteren Fünftel eine Kapitalreserve in Händen der Bundesbank für geburtenstarke Jahrgänge aufgebaut werden.

Mit den übrigen beiden Fünfteln will eine schwarz-rote Regierung die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs finanzieren, die auf Grundlage der vorliegenden Empfehlungen des Expertenbeirats „so schnell wie möglich“ erfolgen soll. In diesem Zusammenhang werde dann auch die Begutachtungssystematik „auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin“ erprobt und wissenschaftlich ausgewertet, um anschließend auf dieser Basis die leistungsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Ebenfalls im Vertrag enthalten ist der Passus, dass Vertreter von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden stimmberechtigt in den Entscheidungsgremien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vertreten sein sollen.

Autor

Dr. Stephan Balling

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich