DGOU begrüßt Zweitmeinungsrecht im Koalitionsvertrag

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Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat das im Koalitionsvertrag formulierte Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung begrüßt. Danach können sich Patienten vor einer anstehenden Operation die Einschätzung eines zweiten Mediziners oder Krankenhauses einholen. „Wir erachten das Recht auf eine Zweitmeinung als eine wertvolle Qualitätsinitiative.“ Sie stärke das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis, „wenn auf Patientenseite Unsicherheit bei einem Wahleingriff wie etwa einer Hüftendoprothese besteht“, sagte  DGOU-Präsident Reinhard Hoffmann.

Laut dem Koalitionsregelwerk müssen Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Inanspruchnahme des Vier-Augen-Prinzips verbindlich aufklären. „Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen”, heißt es auf Seite 79 des 185-seitigem Papiers.

Autor

 Johanna Kristen

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