Der Gründer des französischen Herstellers von Brustimplantaten PIP, Jean-Claude Mas, ist heute zu 4 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der 74-Jährige in seinem Unternehmen wissentlich nicht zugelassenes Industriesilikon verwendet und so die Gesundheit von Patientinnen weltweit gefährdet hat. Mas selbst stritt nach Medienberichten in der Vernehmung ab, dass sein Produkt gesundheitsgefährdend sei. Den Einsatz des minderwertigen Materials aus Kostengründen hatte er bereits in den polizeilichen Vernehmungen nach seiner Verhaftung eingeräumt.
Nach Bekanntwerden des PIP-Skandals hatten die Behörden vor allem in Frankreich die betroffenen Frauen aufgerufen, sich die Implantate wieder entfernen zu lassen. Weltweit sollen mehrere hunderttausend der minderwertigen Produkte eingesetzt worden seien, allein in Frankreich bei rund 30.000, in Deutschland etwa 5.000 Frauen. Die französische Kontrollbehörde für Medizinprodukte (Afssaps) teilte 2012 mit, bei der Untersuchung von 1.638 entfernten Implantaten seien bei 1.143 Risse in den Produkten und in 495 Fällen Entzündungen bei den betroffenen Patientinnen festgestellt worden.
Neben Mas wurden heute auch vier weitere ehemalige Beschäftigte von PIP verurteilt, erhielten aber deutlich geringere Strafen. Im November hatte das Handelsgericht in Toulon allerdings auch dem deutschen TÜV Rheinland eine Mitschuld zugesprochen. Er habe seine Kontroll- und Aufsichtspflichten verletzt. Mas hatte in polizeilichen Vernehmungen allerdings eingeräumt, vor angemeldeten Besuchen der Aufsichtsbehörden, das nicht zugelassene Material und entsprechende Unterlagen entfernt haben zu lassen. Der TÜV Rheinland hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
BibliomedManager

PIP-Gründer muss für 4 Jahre ins Gefängnis

BibliomedManager