Subventionen für kommunale Kliniken sind rechtens. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichtes Tübingen vom 23. Dezember. Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) begrüßt das Urteil. Der Bundesverband deutscher Privatkliniken (BDPK) will es nicht akzeptieren und weitere Schritte abwägen.Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Tübingen eine Musterklage des BDPK gegen den Landkreis Calw abgewiesen. Die Privatkliniken hatten es als Wettbewerbsnachteil bezeichnet, dass Kommunen und Landkreise ihre Krankenhäuser mit Hilfe von Steuermitteln stützen, wenn sich diese in finanzieller Schieflage befinden. Dies widerspreche den EU-Wettbewerbsregeln.
Die Tübinger Richter sahen die Subventionen als rechtmäßig an, da es sich bei kommunalen Krankenhäusern um einen Teil öffentlicher Daseinsvorsorge handele, zu der ein Kreis gegenüber seinen Bürgern verpflichtet sei, ein privater Klinikträger hingegen nicht. Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser hatte dazu ein Expertengutachten beauftragt, das zu dem gleichen Schluss gekommen war. Verbandschef Bernhard Ziegler betonte: „Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen. Sie erfüllen einen Auftrag, der ihnen gesetzlich auferlegt ist." Der Calwer Landrat Helmut Riegger (CDU), der den Musterprozess für Hunderte kommunaler Krankenhäuser und ihre Träger führte, erklärte gegenüber der SWR Landesschau, die Privatkliniken seien auf ganzer Linie damit gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben.
Der BDPK hält dagegen an seiner Rechtsauffassung fest und sieht in den Subventionen rechtswidrige Beihilfen, die den Wettbewerb verzerren. Die Kreiskliniken Calw erbrächten keine Krankenhaussonderaufgaben, die zusätzliche Zahlungen außerhalb der gesetzlichen Krankenhausfinanzierung rechtfertigten. Ihre Leistungen unterschieden sich nicht von denen der übrigen 15 Krankenhäuser in öffentlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft im Umkreis. Über das weitere Vorgehen will der BDPK nach der Auswertung der Urteilsgründe entscheiden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.