BPI begrüßt Austauschverbot von Medikamenten

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Apotheker dürfen bei chronisch kranken Patienten künftig verordnete Arzneimittel nicht mehr gegen preiswertere austauschen. Die zuständige Schiedsstelle hat dazu am Mittwoch eine Entscheidung getroffen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßte dies. Mit der Einigung im Schiedsstellenverfahren hätten Apotheker und GKV-Spitzenverband einen ersten Schritt getan, um chronisch kranken Menschen mehr Sicherheit zu geben. „Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen“, heißt es in einer Mitteilung des BPI.

Die Schiedsstelle hat zunächst die Wirkstoffe Ciclosporin und Phenytoin von der Substitution ausgeschlossen. Über mögliche weitere Wirkstoffe wird noch entschieden.

BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp erklärte: „Man kann der Schiedsstelle und ihrem Vorsitzenden nur danken, dass man den Kampf um eine medizinisch vertretbare Lösung nicht aufgegeben hat.“ Doch mit den ersten beiden Wirkstoffen sei nur ein erster Schritt getan. „Es wird abzuwarten sein, ob sich die Kassenseite weiterhin an die pharmazeutischen und medizinischen Argumente hält oder wieder den Blick wie bisher ausschließlich auf die Kostenseite und vermeintliche Einsparungen lenkt. Dies wäre aber den chronisch Kranken gegenüber unverantwortlich.“

Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, sagte: „Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist der Beschluss nach den vielen Beratungsmonaten eine akzeptable Zwischenlösung. Der Beschluss ersetzt jedoch keineswegs den im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung vorgesehenen Schritt, die Zuständigkeit für eine Substitutionsausschlussliste auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu übertragen. An diesem Ziel muss auf jeden Fall festgehalten werden."

 

Autor

Dr. Stephan Balling

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