HKG tritt Charta zu Betreuung Schwerstkranker bei

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Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), der Verband der Krankenhäuser in Hessen, ist der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ beigetreten. Die Unterzeichnung der Charta durch den Präsidenten der HKG, Dieter Bartsch, sei bereits am 5. November 2013 erfolgt, teilte die HKG am Donnerstag mit. Mit der Unterschrift verpflichte sich die Krankenhausgesellschaft, Ziele und Inhalt der Charta mitzutragen und sich für eine Verbesserung der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen einzusetzen.

Übergeordnetes Ziel sei es, den Menschen ein Sterben in Würde durch die Schaffung entsprechender gesellschaftlicher, politischer, institutioneller und versorgungstruktureller Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die Hessische Krankenhausgesellschaft versteht die Unterzeichnung der Charta nach eigenen Angaben vor allem auch als ein Signal an die Krankenhäuser in Hessen, sich dieser Aufgabe zu stellen Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ kann auf der Internetseite www.charta-zur-betreuung-sterbender.de abgerufen werden. Von dort aus kann die Charta auch gezeichnet werden.

Autor

Dr. Stephan Balling

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