Ärzte wollen Nutzenbewertung fortsetzen

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Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), Wolf-Dieter Ludwig, hat an die Bundesregierung appelliert, am sogenannten Bestandsmarktaufruf für Arzneimittel festzuhalten. „Die Nutzenbewertung für bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel ist für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung unentbehrlich“, sagte Ludwig auf einer Tagung der Arzneimittelkommission im Rahmen des 38. Interdisziplinären Forums der Bundesärztekammer in Berlin. Bislang kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht nur neu entwickelte Arzneimittel auf deren Nutzen untersuchen lassen, sondern auch Wirkstoffe, die bereits vor dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden. Nach dem Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Dies soll auch für die laufenden Verfahren des G-BA für 25 Wirkstoffe gelten.

G-BA-Chef Josef Hecken sagte dazu im Interview mit dem „Spiegel“: „Mit der Bewertung von älteren Arzneimitteln reiten wir ein totes Pferd. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Novartis-Verfahren angedeutet, dass eine Pharmafirma, wenn einer ihrer Blockbuster bei einer Überprüfung negativ abschneidet, unter Umständen gegen den G-BA klagen darf. Das heißt, meine Rechtsabteilung wäre jahrelang mit Prozessen beschäftigt. Es gibt wichtigeres zu tun. In fünf Jahren sind die meisten Patente auf solche Arzneimittel ohnehin abgelaufen. Dann gehen die Preise automatisch runter.“

Autor

Dr. Stephan Balling

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