Ärzte erhielten 2012 niedrigere Honorare aus dem Kollektivvertrag

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Die Honorare der niedergelassenen Ärzte sind 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt sank um 0,6 Prozent auf 201.087 Euro. Dies geht aus dem Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das vierte Quartal 2012 hervor, der kürzlich veröffentlicht wurde.

„Es zeigen sich sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern unter- und überdurchschnittliche Veränderungsraten des Honorarumsatzes je Arzt und je Behandlungsfall“, heißt es in dem Bericht. In Bayern etwa resultiere der Honorarumsatzrückgang überwiegend aus der seit dem dritten Quartal 2012 wieder zunehmenden Bereinigung aufgrund der Hausarzt-Selektivverträge durch die AOK Bayern und die Ersatzkassen. Dies gelte auch für Baden-Württemberg. Diese Honorarumsatzan­ teile werden nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgerechnet und sind damit nicht Bestandteil des Berichtes. „Betrachtet man die Veränderung des Honorarumsatzes ohne die KVen Bayerns und Baden-Württemberg, so zeigt sich ein leichter Zuwachs des Honorarumsatzes je Arzt in Höhe von 0,2 Prozent“, ist in dem Bericht weiter zu lesen.

Autor

Dr. Stephan Balling

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