G-BA beschließt neue Fehlermeldesysteme

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In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern gelten künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und erfüllt damit fristgerecht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz, wie der G-BA am Donnerstagnachmittag mitteilte. So hat der G-BA beispielsweise das Erfordernis einer Risikoanalyse, -bewertung, -bewältigung und -überwachung sowie Schulungen der Beteiligten als Mindeststandards vorgegeben. Fehlermeldesysteme soll für Mitarbeiter niederschwellig zugänglich sein und Meldungen freiwillig, anonym und sanktionsfrei erfolgen können.

„Die heute beschlossenen Regelungen sollen dazu beitragen, vermeidbare Fehler und Komplikationen zu verhindern“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des für Qualitätssicherung zuständigen Unterausschusses. Im Mittelpunkt solle nicht die Frage stehen wer, sondern was schuld daran sei, wenn Fehler passiere. „Oft liegt eine Verkettung mehrerer kritischer Faktoren vor. Wenn zum Beispiel eine Spritze verwechselt wird, liegt das in der Regel nicht allein daran, dass die Ampullen ähnlich aussehen, sondern weil unter Umständen zu viel Material auf kleinstem Raum gelagert wird, oder die Lieferung der Ampullen aus der Apotheke nicht überprüft wurde oder Checklisten fehlen. Auch die Überlastung des medizinischen Personals, wenn zu viele Patienten gleichzeitig versorgt werden müssen, trägt zur Fehlerentstehung bei. Kritische Zwischenfälle nicht zu verschweigen, sondern im Hinblick auf fehlerbegünstigende Faktoren zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten, ist der Dreh- und Angelpunkt von Fehler- und Risikomanagement.“

Der G-BA beschloss am Donnerstag des Weiteren Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Gallenblasentfernungen und der Vermeidung von MRSA-Infektionen in der häuslichen Krankenpflege. Außerdem wurden die Kriterien für die Zulassung wissenschaftlicher Fachgesellschaften verändert sowie Beschlüsse über den Nutzen mehrerer Arzneimittel gefasst sowie die grundsätzliche Nutzenbewertung.

Autor

Dr. Stephan Balling

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