Regierung will Kassenfinanzierung schnell reformieren

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Rückkehr zur teilweisen Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenkassen schnell angehen. Wie er gestern in der Generaldebatte im Deutschen Bundestag mitteilte, soll bis zum Sommer ein entsprechendes Gesetz den Bundestag passieren, damit die Kassen zum 1. Januar 2015 selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Aufschläge auf den gesetzlich festgeschriebenen Beitragssatz erheben.

Dieser soll von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken und in dieser Höhe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen getragen werden. Die Kassen dürfen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen, wenn sie zusätzlichen Finanzierungsbedarf haben.

Nach Informationen aus Koalitionskreisen will Gröhe noch im Februar einen Referentenentwurf vorlegen, den das Bundeskabinett im März beschließen soll. Bereits zum 1. Juli könnte das Gesetz dann in Kraft treten.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach mahnte den bestehenden Zeitdruck an. Denn ohne schnelle Umsetzung drohe eine Debatte, welche Kassen kommendes Jahr pauschale Zusatzbeiträge gemäß den noch geltenden Regeln erheben. CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn sagte: „Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil.“

Grünen- Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink sprach hingegen von einem faulen Kompromiss zulasten der Beitragszahler. Diese sollten die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen künftig allein schultern.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung dagegen begrüßte die Pläne. „Die Abschaffung des alten Zusatzbeitrages ist gelebter Bürokratieabbau“, sagte Sprecher Florian Lanz. Mit zurückgewonnener Finanzautonomie könnten sich die Kassen auch wieder besser darauf einstellen, was für die Versicherten wichtig sei.

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