Der Geschäftsführer des Deutschen Referenzzentrums für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE) in Bonn, Dirk Lanzerath, warnt vor einer Öffnung des ärztlichen Handels in Richtung Beihilfe zum Suizid. Obwohl die ärztlichen Standesorganisationen die organisierte Sterbehilfe ablehnten, sei das Thema unter Medizinern hoch umstritten, schreibt er in der neuen Ausgabe der GesundheitsWirtschaft, die gestern erschienen ist. Dies zeige sich auch an der 2011 erfolgten Überarbeitung der „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung“ der Bundesärztekammer. Darin wurde der ursprüngliche Satz „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe und kann strafbar sein“ ersetzt durch die Formulierung: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“.
Da die Öffnung des ärztlichen Handelns in Richtung Beihilfe zum Suizid nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werde und ein Verweis auf ein ärztliches Ethos nicht mehr möglich erscheint, könne dies als ein erster Schritt gewertet werden, in Zukunft auch bei der aktiven Sterbehilfe Zugeständnisse zu machen. Lanzerath warnt auch vor der Gefahr des Missbrauchs: In der Praxis werde es ohne allgemeines Verbot schwerfallen zu entscheiden, ob die Beteiligung nur als eine Beihilfe betrachtet werden kann oder „doch schon ein Übergang zur Übernahme der Tatherrschaft vollzogen worden ist“.
Für viele Menschen, die im Fall schwerster Krankheit selbst die Möglichkeit haben wollen, auf die aktive Sterbehilfe zurück zu greifen, sei nicht primär der Vollzug einer Tötungsabsicht vordergründig, sondern die Angst, leiden zu müssen. „Genau dies aufzunehmen, wäre ärztliche Kernaufgabe“, so Lanzerath. Beispielsweise führe oft der Mangel an Wissen um schmerztherapeutische Behandlung überhaupt erst dazu, dass ein Suizidwunsch reifen kann. Hier seien der Ausbau der Palliativmedizin und der Schmerztherapie die erste Wahl.
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Ethiker warnt vor Öffnung zur Suizidbeihilfe

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