In Bayern wenden sich immer öfter Menschen an den Patientenbeauftragten der Landesregierung. Wie aus dem gestern vorgestellten aktuellen Patientenbericht hervorgeht, liefen im Zeitraum von November 2011 bis Dezember 2013 rund 2.100 Anfragen im zuständigen Büro im Gesundheitsministerium auf. Dabei ging es in 752 Fällen um Fragen zu Leistungsspektrum oder Kostenübernahme in der Krankenversicherung, in 310 um Informationen zur Behandlung und in 308 Fällen um Anfragen zu vermuteten Behandlungsfehlern im ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Bereich. 240 Mal wollten Patienten wissen, wie es um ihr Einsichtsrecht in Krankenakten, ihr Recht auf Aufklärung oder auf eine Zweitmeinung steht.
Das Amt des Patientenbeauftragten wurde in Bayern erstmals im November 2010 besetzt. Seitdem sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums insgesamt knapp 2.800 Fragen eingegangen, Tendenz steigend. Ressortchefin Melanie Huml (CSU) wertet dies als Vertrauensbeweis und Bestätigung, „wie wichtig dieses Amt ist“.
Zum Monatsbeginn hatte der neue Patientenbeauftragte Hermann Imhof sein Amt angetreten. Der Patientenbericht für die vergangenen zwei Jahre wurde noch von seiner Vorgängerin Gabriele Hartl verfasst.

Mehr Anfragen an Patientenbeauftragten in Bayern
