Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gründung eines Instituts zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgen. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über die geplanten gesetzlichen Maßnahmen im Gesundheitsbereich hervor, der BibliomedManager vorliegt. „Zur Stärkung der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung wird der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen“, heißt es in dem Entwurf.
Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), kommentierte den Referentenentwurf mit den Worten: „Die Krankenhäuser erwarten von dem geplanten amtlichen Qualitätsinstitut die Versachlichung der Qualitätsdiskussion. Mit dem Institut sollten vor allem die von den Krankenkassen erstellten unzulänglichen Krankenhausvergleiche ad absurdum geführt werden."
Das Bundeskabinett soll am 26. März über die Gesetzesänderung entscheiden. Bis zum 19. Februar können verschiedene Verbände dazu eine Stellungnahme abgeben.
Der Entwurf sieht neben der Gründung des neuen Instituts die ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung des pauschalen Zusatzbeitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Senkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent vor. Daraus ergibt sich laut dem Entwurf eine „Unterdeckung“ in der GKV von 11 Milliarden Euro. Diesen Fehlbetrag können die Krankenkassen individuell allerdings durch einen erhöhten Arbeitnehmerbeitrag ausgleichen. Der Beitragssatz der Arbeitgeber wird wie im Koalitionsvertrag vereinbart bei 7,3 Prozent eingefroren. Mehrere Sozialdemokraten hatten dies zuletzt kritisiert. Möglicherweise zeichnet sich hier im Kabinett oder im parlamentarischen Verfahren noch ein Streit in der großen Koalition ab.
Damit die unterschiedliche Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen nicht zu Fehlanreizen und Wettbewerbsverzerrungen führen, will das BMG einen „unbürokratischen und vollständigen Einkommensausgleich“ einführen. „Damit wird sichergestellt, dass sich der Wettbewerb an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich die Krankenkassen um eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung bemühen“, heißt es in dem Schreiben.
Bereits im parlamentarischen Verfahren ist ein Gesetz zur Verlängerung des Preisstopps bei Medikamenten bis 2017 zur Regelung der künftigen Zwangsrabatte, die Hersteller von Arzneien den Krankenkassen gewähren müssen. Überraschend sollen im Zuge dieses Verfahrens auch die Hausarztverträge neu geregelt werden. So sieht ein Gesetzentwurf vor, Beschränkungen in der Vergütung aufzuheben. Insbesondere die Regel zur Amortisation der Investition bei diesen Verträgen innerhalb des ersten Jahres soll wegfallen und auf vier Jahre erweitert werden. Beteiligte Experten sahen auf Anfrage von BibliomedManager darin aber kein Signal, dass auch die Regeln für Selektivverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen liberalisiert werden sollen.