Kartellamt gibt grünes Licht für Rhön-Teilübernahme

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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 40 Krankenhäusern und 13 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) des privaten Klinikbetreibers Rhön durch den Konkurrenten Helios genehmigt. Als das bislang größte Zusammenschlussvorhaben im deutschen Krankenhausmarkt sei die Transaktion besonders sorgfältig untersucht worden, sagte Behördenchef Andreas Mundt heute in Bonn. Wettbewerbliche Bedenken seien aber von den Beteiligten noch im Laufe des Verfahrens beseitigt worden.

Helios begrüßte die Freigabe durch das Kartellamt und rechnet nun noch vor Monatsende mit dem Vollzug der Übernahme. Dem Tochterunternehmen des Gesundheitskonzerns Fresenius werden damit in Kürze 110 Kliniken in Deutschland gehören. Ausgenommen von dem Prüfverfahren des Kartellamts war aber die von Helios beabsichtigte Netzwerkvereinbarung mit Rhön. Sie soll Gegenstand einer separaten Untersuchung sein.

Im Klinikmarkt sieht das Kartellamt nach dem Verzicht von Helios auf einige ursprünglich auch im Kaufvertrag vorgesehene Kliniken und MVZ sowie die Veräußerung mehrerer eigener Häuser keine wettbewerbsgefährdenden Überschneidungen mehr. Auch im Hinblick auf die Marktposition von Helios gegenüber den Krankenkassen sei „keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ zu erwarten. Zwar stelle sich durch die Zugehörigkeit von Helios zum führenden Hersteller von Medizinprodukten Fresenius die Frage, welche Folgen die Übernahme der Rhön-Standorte für andere Hersteller und Krankenhausträger haben könnte, im Gegensatz zu der Analyse der Märkte aus Patientensicht, sei hier aber keine regionale Marktabgrenzung vorzunehmen, da die Krankenhausträger die Medizinprodukte mindestens bundesweit einkauften. „Auf diesen Märkten haben die beteiligten Krankenhauskonzerne trotz der fortschreitenden Konsolidierung in der Branche nach wie vor relativ geringe Marktanteile, so dass auch in dieser Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Übernahme bestanden“, so Kartellamtspräsident Mundt. Auch was die Nachfrage anderer Krankenhäuser nach Fresenius-Produkten betreffe, sei der Zusammenschluss unbedenklich, weil zum einen ausreichend Bezugsalternativen bestünden und zum anderen Fresenius im Falle einer Abschottung Umsatzeinbußen zu erwarten habe.

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