Bundestag stärkt Hausarztverträge und setzt Arzneipreise fest

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Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Hausarztverbänden müssen sich künftig nicht mehr im ersten Jahr amortisieren. Der Bundestag hat am Donnerstagabend beschlossen, dass die Wirtschaftlichkeit erst vier Jahre nach Beginn des Vertrages nachzuweisen ist. Zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, DMP) werden, soweit sie die hausärztliche Versorgung betreffen, Bestandteil der Verträge, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Die Beschlüsse wurden im Plenum des Parlaments zusammen mit den künftigen Regelungen für die Arzneimittelpreise verabschiedet.

Der Deutsche Hausärzteverband sieht in den neuen Regeln „eine entscheidende Weichenstellung für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)“. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Ärzteverbandes begrüßte, dass die DMP künftig gesetzlicher Bestandteil der Verträge zur HZV sein werden. Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass sich eine Einbindung unkompliziert und erfolgreich vollziehen lasse. Die Hausarztzentrierte Versorgung gehe damit auf die besonderen Herausforderungen der ambulanten Versorgung an eine alternde Gesellschaft ein und komme gerade chronisch kranken Versicherten zu Gute. „Die HZV intensiviert die Patientenbetreuung und fördert die bessere Kooperation mit anderen Fachärzten“, betonte Weigeldt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe äußerte sich in einer Pressemitteilung insbesondere zu den neuen Regeln in der Arzneimittelversorgung: „Mit der Gesetzesänderung sparen wir der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Beitragszahlern rund 650 Millionen Euro im Jahr und sichern eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten. Ich werde deshalb mit den forschenden Arzneimittelherstellern in einen Dialog treten. Denn trotz aller berechtigter Diskussionen über bezahlbare Arzneimittel müssen wir uns immer auch bewusst machen: Ohne die Innovationsfähigkeit unserer forschenden Arzneimittelhersteller müssten die Menschen auf viele Verbesserungen im Arzneimittelbereich verzichten.“

Der Bundesrat soll sich mit dem Gesetzespaket am 14. März befassen. Zustimmungspflichtig ist es laut BMG aber nicht. 

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