Wegen der bisher nicht erfolgten Inbetriebnahme des Partikeltherapiezentrums (PTZ) in Marburg will die hessische Landesregierung gegen den privaten Betreiber Rhön klagen. „Nachdem die Rhön-Klinikum AG (RKA) mitgeteilt hat, bis zum 28. Februar 2014 keine rechtsverbindlichen Unterlagen für die Inbetriebnahme des Partikeltherapiezentrums in Marburg (PTZ) vorzulegen, macht das Land seine Rechtsansprüche juristisch geltend”, teilte die Landesregierung auf ihrer Internetseite mit.
Die Einleitung des Klageverfahrens erfolge mit dem Einräumen einer vertraglichen Nachfrist von zwei Monaten bis zum 2. Mai 2014. Verbunden damit sei die Aufforderung zur Zahlung von 100 Millionen Euro, sollte RKA diese Nachfrist verstreichen lassen. „Das Einräumen der Nachfrist hat rein formal-juristische Gründe, ist im Konsortialvertrag festgeschrieben und erfolgt auf ausdrücklichen anwaltlichen Rat, um bei der Wahrung unserer Rechtsposition keinen Formfehler zu begehen”, erklärte Wissenschaftsminister Boris Rhein. Sollte eine rechtsverbindliche Einigung bis zum 30. April erfolgen, so könne nach eingehender Prüfung der vorzulegenden verbindlichen Unterlagen eine Klage vom Land unterbleiben.
Der Vorstandsvorsitzende des Uniklinikums Gießen und Marburg, Martin Menger, hatte noch Mitte Januar den baldigen Start des PTZ angekündigt, nachdem die hessische Landesregierung zu Jahresbeginn mitgeteilt hatte, eine Klage zu erwägen.
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Hessen bereitet Klage gegen Rhön vor

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