Die kommunalen Krankenhäuser in Deutschland warnen vor dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA. Das TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) genannte Abkommen berge „die Gefahr, dass private Anbieter von - in unserem Fall - Krankenhausleistungen sich über ihren Sitz oder etwaige Niederlassungen in den USA unter Androhung hoher Schadensersatzforderungen (für ‚entgangenen Investitionsschutz‘) in den hiesigen ‚Markt‘ einklagen“, heißt es in einem Brief von Uwe Alschner, Geschäftsführer des Interessenverbandes Kommunale Krankenhäuser (IVKK) an die Mitgliedskliniken, der BibliomedManager vorliegt.
Alschner schreibt weiter: „Eine solche Klage würde die staatlich garantierte Daseinsvorsorge für deutsche Patienten und Träger aushöhlen, weil sie anstatt vor einer ordentlichen Gerichtsbarkeit mit mehreren Instanzen vor einem aus Rechtsanwälten bestehenden ‚Schiedsgericht‘ unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt würde, dessen Ergebnis zwingend akzeptiert werden müsste.“ Gemeinsam mit dem Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (BVÖD) arbeitet der IVKK derzeit an einer Stellungnahme gegen das TTIP-Abkommen.
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