„Es wird uns nicht langweilig werden“, kommentierte der Leiter des Referats "Wirtschaftliche Fragen der Krankenhäuser" im Bundesgesundheitsministerium, Ferdinand Rau die „umfassende Agenda“ der neuen Bundesregierung für den Krankenhaussektor in dieser Legislatur. Beeindruckende Zahlen präsentierte er zu Beginn seines Vortrages: Zehn Jahre DRG-System bedeuteten 11 DRG-Versionen, 6 Rechtsverordnungen, 11.505 DRG (davon 11.068 abrechenbar), 1.121 Zusatzentgelte (davon 612 bewertet), 2.394 Kalkulations-Krankenhäuser mit über 27 Millionen Kalkulationsfällen. 9.884 Vorschläge seien im strukturierten Dialog eingereicht worden.
Nun sei es an der Zeit für „Feinjustierung“ im DRG-System, sagte Rau. Die Personalkosten sollen nach dem Willen Gesetzgebers beispielsweise ausreichend bei der DRG-Kalkulation berücksichtigt werden. Die Mittel, die in die Kalkulation eingerechnet sind, sollen dann auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt werden. Auch darüber werde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sprechen.
Rau rief angesichts der Debatte um Qualität, Mengen- und Fallzahlensteigerungen die Ergebnisse der DRG-Begleitforschung in Erinnerung. In den Kliniken hätten sich viele Prozesse positiv verändert. Die Verweildauer sei – anders als bisweilen erwartet – nicht eingebrochen, sondern zeige vielmehr einen relativ stabilen Trend. Die Klagen, dass DRG zu einer Abnahme des Pflegepersonals geführt hätten, könnten durch Zahlen des Statistischen Bundesamtes nicht belegt werden. In einigen Bereichen habe es indes eine Leistungszunahme gegeben, vor allem in solchen, die sachkostenintensiv seien. Der Qualitätsindikator „Sterblichkeit“ sei zwar ein „grober Parameter“, aber kontinuierlich gesunken.
„Wir haben keine Hinweise auf Qualitätsverschlechterungen“, sagte Rau. Das sei zwar eine relativ schwache Aussage. „Aber wir haben durch das DRG-System nun deutlich bessere Anknüpfungspunkte für die Qualitätssicherung erhalten.“ Wie Daten der Krankenkassen zeigten, sei eine Verschlechterung der Patientenzufriedenheit nicht zu beobachten.
Mit Blick auf die finanzielle Lage der Kliniken verwies Rau auf die 1,1 Milliarden Euro, die der Gesetzgeber den Kliniken vor den Wahlen spendiert hatte und auf die sogenannte Besserstellungsklausel, wonach die höhere Grundlohnrate auch dann gelte, wenn der Orientierungswert niedriger als die Grundlohnrate ist. Rau betonte, er glaube nicht, dass die hohe Grundlohnrate auch durch einen anders kalkulierten Orientierungswert überschritten würde. Finanzielle Unterstützung erhielten die Kliniken auch für die Neueinstellung von Hygienefachkräften oder die Fort- und Weiterbildungen, falls am Markt keine Fachkräfte zu finden seien.
Hinsichtlich der Differenzen zwischen Krankenhäusern und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erwähnte Rau, dass Deutsche Krankenhausgesellschaft und Gesetzliche Krankenversicherung nähere Einzelheiten zur Weiterentwicklung des MDK-Prüfverfahrens bis Monatsende verhandeln sollten. Er registriere „positive Signale“ und hoffe, dass im noch einzurichtenden Schlichtungsausschuss auf Bundesebene „der ein oder anderen wohlbekannten Streit geklärt werden kann“. Der Gesetzgeber halte auch an den Schlichtungsausschüssen auf Landesebene fest, die sich mit Streitfällen von unter 2.000 Euro befassen sollen.
„Hoch gespannt“ ist Rau auf das Gutachten zum Thema „Mengensteigerung“, das im Mai dieses Jahres vorliegen soll. Dieses hatte der Gesetzgeber den Vertragsparteien auf Bundesebene vorgegeben.
BibliomedManager
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