Die Bundesregierung sieht in den Lieferengpässen bei Arzneimitteln keine generelle Gefahr für die Versorgung der Bevölkerung. Die Lieferschwierigkeiten bestünden nie für eine längere Zeit, und für die betroffenen Medikamente stünden meist Alternativen zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Diese hatte unter anderem nach den Vorteilen einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller zur Vorratshaltung und zur Meldung von Lieferengpässen gefragt.
In der Antwort räumt die Bundesregierung ein, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei bekannt, dass es seit Juni 2012 zu Lieferengpässen etwa bei Zytostatika, Antibiotika, Schilddrüsenhormonen oder Impfstoffen komme. Mögliche Gründe seien die Konzentration auf wenige Produktionsstätten in einem globalisierten Markt, Qualitätsmängel bei der Herstellung, Lieferverzögerungen für Rohstoffe oder Marktrücknahmen. Daher sei eine frühzeitige Warnung und Berücksichtigung eventueller Lieferschwierigkeiten wichtig.
In diesem Zusammenhang wird in der Antwort auf das seit April 2013 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte öffentliche Register über Lieferengpässe hin. Es diene der Transparenz und werde nach Angaben des Instituts zunehmend als hilfreiche Informationsquelle genutzt. Ein verpflichtendes Register könnte aus Sicht der Regierung zwar „den positiven Effekt einer vollständigeren Information“ haben und durch die Ausweitung auf andere Arzneimittel als solche gegen schwerwiegende Erkrankungen und ohne Therapiealternative der Vollständigkeit dienen. Es könne aber auch zu Unübersichtlichkeit und in der Folge zu Informationsverlusten und einem unverhältnismäßigen Aufwand führen, „insbesondere in den Fällen, in denen ein Lieferengpass für die Versorgung nicht relevant ist“, so die Bundesregierung. Sie rät weiter, dass die Akteure von Rabattverträgen mit Abschluss Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren sollten, um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Impfstoffen zu gewährleisten und will prüfen, ob die Vertragspartner diese Vorgabe erfüllen.