Krankenhäuser müssen ab dem Berichtsjahr 2013 in ihren Qualitätsberichten offenlegen, ob sie leistungsbezogene Zielvereinbarungen mit ihren leitenden Ärzten, sogenannte „Chefarztverträge“, abgeschlossen haben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern beschlossen. Weichen Kliniken dabei von den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ab, sind diejenigen Leistungen anzugeben, für die finanzielle Anreize gesetzt wurde.
Zudem müssen Kliniken, die ihrer Pflicht zur Qualitätsberichterstattung wiederholt nicht ordnungsgemäß nachkommen, mit finanziellen Strafen rechnen. Sie müssen dann einen Qualitätssicherungsabschlag in Höhe von zunächst 1 Euro und im Wiederholungsfall von 2 Euro pro vollstationärem Krankenhausfall des Berichtsjahres zahlen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, begrüßte den Beschluss. „Leider ist die Bereitschaft zur Qualitätstransparenz nicht überall gleichermaßen vorhanden. Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Kliniken unvollständige Qualitätsberichte erstellen oder überhaupt keine. Das ist nicht länger hinnehmbar.“ Versicherte und die niedergelassenen Ärzte müssten sich darauf verlassen können, dass die Daten vollständig und richtig sind.