Schlichtungsregelung überdenken

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Die Kliniken und Kassen Schleswig-Holsteins haben für eine Aussetzung und Nachbesserung der neuen Schlichtungsregelung für Abrechnungsstreitigkeiten plädiert. Das Vorhaben müsse grundsätzlich überdacht werden, teilten die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holsteins (KGSH) und die gesetzlichen Krankenkassen des Landes in einer gemeinsamen Erklärung am Freitag in Kiel mit. Im Rahmen des Beitragsschuldengesetzes hatte der Gesetzgeber ein obligatorisches Schlichtungsverfahren für Vergütungsforderungen bei einem Streitwert unter 2.000 Euro eingeführt, verabschiedet zum 1. August 2013. Zu diesem Zeitpunkt existierten die dafür notwendigen Ausschüsse jedoch erst in acht von 16 Bundesländern und mit deutlich kleineren Arbeitsaufträgen. Der Grund: Bislang konnten die Sozialgerichte in solchen Fällen direkt angerufen werden.

Im Falle Schleswig-Holsteins müsse ein solches Gremium laut KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer neu geschaffen werden. „Das bedeutet zusätzliche Bürokratie und Kosten.“ Pro Jahr seien nach Informationen der KGSH 3.000 bis 3.500 Fälle zu erwarten, was bis zu 30 Fachleute zur Bearbeitung erfordere. Eine schnelle Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung hält auch Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest, für unrealistisch. Es fehle an Vorgaben zur Finanzierung und Ausgestaltung des Ausschusses. „Deshalb wagt derzeit niemand zu prognostizieren, wann ein solcher arbeitsfähiger Ausschuss in Schleswig-Holstein eingerichtet sein kann“, sagte Litsch weiter.

 

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