Ärzteschaft positioniert sich zum Koalitionsvertrag

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einem Positionspapier zu den gesundheitspolitischen Vorhaben der Großen Koalition Stellung bezogen. Trotz durchaus positiver Ansätze im Koalitionsvertrag werde den Bedingungen, unter denen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen, nicht ausreichend Rechnung getragen, heißt es in dem Papier. Die Ärzteschaft sei nur bereit, diese Aufgabe weiterhin wahrzunehmen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies unter freiberuflichen Bedingungen erlaubten.

Die Vertreterversammlung der KBV hatte sich am vergangenen Freitag nach zweitägiger Diskussion mit lediglich einfacher Mehrheit auf das 20 Seiten umfassende Papier geeinigt. Veröffentlicht wurde es aufgrund zahlreicher Änderungsanträge erst am späten Montag Nachmittag. Grundlage des aktuellen Papiers sind die acht Punkte, die die Vertreterversammlung 2012 noch unter Leitung von Andreas Köhler, dem Vorgänger des derzeitigen KBV-Chefs Andreas Gassen, erarbeitet hatte. Kernforderungen sind die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit sowie der ärztlichen Autonomie in Fragen der Qualifikation. Feste und kostendeckende Preise sollten angestrebt, die versorgungsfremde Mengensteuerung und Regresse bei veranlassten Leistungen abgeschafft werden. Das Primat der ambulanten medizinischen Betreuung durch zugelassene Vertragsärzte und –psychotherapeuten solle gestärkt, kassenspezifische Gesamtverträge wieder möglich werden. Die Online-Vernetzung sei in die Hände der Ärzte und der ärztlichen Selbstverwaltung zu geben.

Besonders gründlich befasst sich die Ärzteschaft mit den ambulanten vertragsärztlichen Strukturen und der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Unter anderem lehnt die KBV eine Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung in unterversorgten Regionen ab. Da den Krankenhäusern Ärzte fehlten, dürfte es schwer für sie sein, zusätzlich Patienten ambulant zu behandeln. Die Regelung würde sich zudem kontraproduktiv auf die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Regionen auswirken. Sollte es zu einer Öffnung der Krankenhäuser kommen, sei der Facharztstatus bei der Behandlung der Patienten sicherzustellen. Zudem sollten dann dieselben Mengenbegrenzungsmaßnahmen gelten wie für die niedergelassenen Ärzte. Es sei außerdem erforderlich, die Gründung von MVZ in Trägerschaft zugelassener Krankenhäuser auf unterversorgte Regionen und auf grundversorgende Fächer zu beschränken.

Die ambulante Notfallversorgung sei im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die KVen ausreichend ausgestaltet. Sollte es zu Engpässen kommen, könne eine Delegation an das Krankenhaus erfolgen. In diesem Rahmen sei es sinnvoll, Kooperationsstrukturen mit dem stationären Bereich zu vertiefen. Bedenken hat die KBV gegen die Einrichtung neuer Institutsambulanzen für behinderte Menschen im Erwachsenenalter. Durch weitere institutionelle Öffnungen von Krankenhäusern sei diese Versorgungsebene in den vergangenen Jahren immer stärker gewachsen. Institutsambulanzen übernähmen, entgegen der gesetzlichen Intention, Aufgaben der Regelversorgung. Der Bereich sei daher in ein Modell der Versorgungsebenen mit  klarer Aufgabenzuweisung und Aufgabenabgrenzung zu integrieren. Eine starre Zwangsregelung zur Reduzierung von Wartezeiten auf Facharzttermine lehnt die Ärzteschaft ab. Zwei Drittel der Bundesbürger erhielten sofort oder innerhalb von drei Tagen einen Termin. Die KBV kündigte an, ein geeignetes Modell als regionale Selbstverwaltungslösung zu entwickeln. Integrierte und selektive Versorgungsformen könnten die medizinische Versorgung optimieren, indem Innovationen identifiziert und erprobt werden. Ihre Evaluation einschließlich des Nachweises der Wirtschaftlichkeit seien verbindlich einzuführen. Gegebenenfalls seien die neuen Versorgungsformen in die Regelversorgung zu überführen.

Zum Positionspapier


 

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