Kabinett beschließt Gesetz zur Weiterentwicklung der GKV

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In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte: „Mit dem Gesetz machen wir die GKV zukunftsfest und stärken ihre gesetzlichen Grundlagen.“ Um trotz einer älter werdenden Gesellschaft eine hochwertige Versorgung sicherzustellen und die Versicherten nicht über Gebühr zu belasten, müsse die Finanzstruktur der GKV nachhaltig gefestigt werden.

Neben der Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes zur GKV von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent sieht das Gesetz vor, den bisherigen Sonderbeitrag der Arbeitnehmer von 0,9 Prozent zu streichen. Ebenso wie den pauschalen Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen bisher erheben konnten. Stattdessen kann künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Weil dieser prozentual direkt vom Einkommen eingezogen werde, entfalle das bürokratische Einzugsverfahren des bisherigen Zusatzbeitrags, genauso wie ein steuerfinanzierter Sozialausgleich, betonte Gröhe. Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Kasse ausfallen werde, hänge davon ab, wie wirtschaftlich sie arbeite. Durch das Gesetz werde der Anreiz erhöht, eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften. „Außerdem wird es den Kassen erleichtert, ihre teilweise erheblichen finanziellen Reserven an ihre Mitglieder weiterzugeben", so Gröhe. Um Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedliche Einkommensstruktur der Kassenmitglieder zu verhindern, sei ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich vorgesehen.

Gröhe begrüßte außerdem, dass der Regierungsentwurf den Aufbau eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorsieht. Das Institut soll eine Stiftung des privaten Rechts werden. „Wir beginnen noch in diesem Jahr mit dem Aufbau eines neuen Qualitätsinstituts. Es soll wissenschaftlich abgesicherte Qualitätskriterien entwickeln und Qualitätsvergleiche veröffentlichen", so Gröhe. Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig abgeschlossen werden, damit die Neuregelungen am 1. Januar 2015 in Kraft treten können. Regelungen wie etwa zum Qualitätsinstitut sollen nach Möglichkeit früher Gültigkeit erlangen.

In einer Stellungnahme begrüßte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, die Initiative zur Errichtung eines gesetzlich begründeten Qualitätsinstitutes. „Wir verbinden damit die Erwartung, dass der Vergleich und die Bewertung von Krankenhäusern auf eine objektive und faire Grundlage gestellt wird“, sagte Baum. Allerdings seien Krankenhausvergleiche kein Instrument, aus dem Vergütungsabschläge abgeleitet werden könnten. Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack sieht in einer steigenden Beitragssatzautonomie der Krankenkassen und dem Abbau von Verwaltungsaufwand durch den neuen Einkommensausgleich einen Schritt in die richtige Richtung. Die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages aber führe dazu, dass den Versicherten die durch Ausgabensteigerungen notwendigen Beitragssatzerhöhungen allein aufgebürdet würden. Brandenburg und acht weitere Bundesländer bringen heute einen Antrag in den Gesundheitsausschuss des Bundesrates ein. Mit diesem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die im Haushaltsbegleitgesetz 2014 enthaltene Kürzung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung zurückzunehmen.

 

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