2021 sind bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer Hessen 804 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gestellt worden – gegenüber 858 Anträgen im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge um 6,3 Prozent gesunken. Bei der gutachterlichen Überprüfung erwies sich auch 2021 nur ein Teil der Patientenvorwürfe als tatsächliche Behandlungsfehler: So bejahte die Gutachter- und Schlichtungsstelle in 128 der 534 abschließend geprüften Verdachtsfälle Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 93 bejahte Behandlungsfehler bei 434 gutachterlich abschließend geprüften Verdachtsfällen.
Die meisten der 804 Behandlungsfehlervorwürfe betrafen die Fachgebiete Orthopädie/Unfallchirurgie (203), Allgemeinchirurgie (42), Frauenheilkunde (30), Innere Medizin (26), Augenheilkunde (22), Kardiologie (17) und Neurologie (15). Deutliche Unterschiede zum Vorjahr gab es bei der Handchirurgie (2021: 12 Patientenvorwürfe gegenüber 17 im Jahr 2020) und der Neurochirurgie (2021: 8 gegenüber 16 im Jahr 2020).
