Agaplesion gegen Frankfurt

Klage gegen Kliniksubventionen abgewiesen

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Klage gegen Kliniksubventionen abgewiesen
Das Gericht hat die Klage zwar abgewiesen, aber erkannte laut Agaplesion in seiner mündlichen Urteilsbegründung an, dass die Bezuschussung des Klinikums Höchst durch die Stadt Frankfurt in die Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz eingreift.  © AdobeStock / photobyphotoboy

Die Agaplesion Frankfurter Diakonie Kliniken haben im Rechtsstreit um die finanzielle Unterstützung des Klinikums Höchst in Frankfurt aus ihrer Sicht einen Teilerfolg erzielt. Agaplesion argumentierte, dass die millionenschweren Zuschüsse an das kommunale Klinikum die Wettbewerbsbedingungen zulasten anderer Krankenhausträger verzerren und damit in die Berufsausübungsfreiheit eingreifen. Das Gericht hat die Klage zwar abgewiesen, aber erkannte laut Agaplesion in seiner mündlichen Urteilsbegründung an, dass die Bezuschussung des Klinikums Höchst durch die Stadt Frankfurt in die Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz eingreift. 

Entscheidend für die Klageabweisung war offenbar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung: Im konkreten Fall hielt das Gericht die Zahlungen aufgrund des kommunalen Sicherstellungsauftrags jedoch für gerechtfertigt. Hintergrund des Verfahrens sind Zuschüsse in Höhe von insgesamt 47 Millionen Euro, die die Stadt Frankfurt dem zum Varisano-Verbund gehörenden Klinikum Höchst in den Jahren 2023 und 2024 gewährt hatte. 

„Die Wettbewerbsbeeinträchtigung frei-gemeinnütziger Träger durch die Bezuschussung kommunaler Kliniken mit Steuermitteln ist erstmalig gerichtlich anerkannt worden“, sagte Agaplesion-Vorstandsvorsitzender Markus Horneber nach dem Urteil. Besonders wertet der Konzern, dass das Gericht die Feststellungsklage als zulässig eingestuft habe und damit von einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in einem vergleichbaren Fall abweiche.

Der Klinikbetreiber kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. 

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