Anlässlich des am Freitag veröffentlichten IGES-Gutachtens zum AOP-Katalog fordert Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, gesetzliche Nachbesserungen. Aus Sicht des Verbandes reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um das Ziel der verstärkten Ambulantisierung tatsächlich zu erreichen. "Die Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen ist eines der wesentlichen Vorhaben auf dem Weg zu einer besseren und effizienteren Gesundheitsversorgung in Deutschland und gleichzeitig ein wichtiger erster Schritt zu einer sektorenübergreifenden Versorgung", sagt Reimann in einer Mitteilung. Angesichts der angespannten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und des weiter wachsenden Fachkräftemangels sollte Deutschland die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder aufgreifen und die Versorgungsangebote modernisieren. "Das Gutachten ist hierfür ein Anfang", so Reimann weiter. Derzeit sei lediglich vorgesehen, dass sich Vertragsärzte, Krankenhäuser und Kassen auf Bundesebene über einen Katalog und ein Vergütungssystem verständigen. Auf regionaler Ebene können Krankenhäuser und Vertragsärzte entscheiden, ob sie diese ambulanten Leistungen anbieten. "Das bisherige Ambulantisierungsdefizit soll bisher allein über finanzielle Anreize beseitigt werden. Ein 'Wer kann, der darf'-Ansatz trägt aber nicht zu effizienten regionalen Versorgungsangeboten bei und führt auf Dauer zu deutlich überteuerten Honoraren. Dabei sollte die Ambulantisierung der erste Anwendungsfall einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung sein, die im Koalitionsvertrag vorgesehen ist", so Reimann.
Zudem kritisiert Reimann die unausgewogene Besetzung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums, wo sich im Konfliktfall die Krankenhäuser und Vertragsärzte gemeinsam gegen die Interessen der Beitragszahler durchsetzen könnten. "Wenn zwei Stimmen der Krankenkassen zwei Stimmen der Ärzte und zwei Stimmen der Krankenhäuser gegenüberstehen, kann es zu keinem fairen Interessenausgleich kommen und keine ausgewogenen Entscheidungen geben. Es bedarf hier schnell einer gesetzlichen Neuregelung."