Die DKG warnt in einem Positionspapier vor Hybrid‑DRG und fordert klare Regeln für Ambulantisierung, AOP und sektorenübergreifende Versorgung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat in einem Positionspapier ihre Forderungen zur Ambulantisierung präsentiert.
"Die Ambulantisierung stationärer Krankenhausleistungen bietet in vielerlei Hinsicht große Chancen", heißt es. Beispiele seien eine effizientere Ressourcennutzung oder mehr Patientenzufriedenheit. Allerdings warnt der Verband davor, "den Prozess der Ambulantisierung rein kostengetrieben oder ohne tragfähige strukturelle, finanzielle und qualitative Rahmenbedingungen umzusetzen". Herausfordernd seien "potenzielle Versorgungsbrüche, strukturelle Risiken und zu komplexe oder inadäquate Vergütungsregelungen". Zudem sei der Prozess der Ambulantisierung mit erheblichen ökonomischen Risiken für die Krankenhäuser verbunden. Beispiele sind Erlöseinbrüche oder "selektive Leistungserbringung" durch rein auf einfache ambulante Eingriffe spezialisierte Anbieter, während komplexe Leistungen überwiegend am Krankenhaus verbleiben.
Kurzlieger statt Hybrid-DRG
Vor allem die Hybrid-DRG sind der DKG ein Dorn im Auge. Sie sollten durch einen sektorspezifischen Kurzlieger-DRG-Bereich für Behandlungsfälle mit einer Verweildauer von null bis zwei Tagen (bis zu drei Kalendertage) ersetzt werden. Dies würde Anreize setzen, Behandlungen mit geringerem Aufwand und mit kürzerer Liegedauer zu gestalten, heißt es.
AOP‑Katalog unzureichend
Kritik äußert die DKG auch an der aktuellen Gestaltung des Katalogs für Ambulantes Operieren (AOP). "Eine einheitliche und sachgerechte Leistungs- sowie Sachkostenvergütung fehlt bislang ebenso wie eine durchgängige und ausreichende Differenzierung nach Schweregraden oder eine Berücksichtigung der Ausbildungskosten für Fachärzte." AOP-Leistungen müssen "vollständig refinanziert werden".
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (§ 115g SGB V) können nach Einschätzung der DKG "als Bindeglied der stationären, pflegerischen und ambulanten Versorgung eine innovative Schlüsselrolle einnehmen". Die DKG warnt vor einem möglicherweise zu eng gefassten Leistungskatalog und zu vielen Qualitäts- oder Personalvorgaben. "Unangemessen hohe Anforderungen werden die Innovationskraft dieser neuen Versorgungsform behindern", heißt es. Außerdem sollte das Konzept der medizinisch-pflegerischen Versorgung wieder aufgenommen werden, um die wohnortnahe Versorgung älterer, multimorbider oder anderweitig pflegebedürftiger Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zudem fordert der Verband eine kostendeckende Finanzierung.
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