Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog (DRG) für 2026 geeinigt.
Seit 2004 ist der Katalog die verbindliche Abrechnungsgrundlage für derzeit mehr als 17 Millionen stationäre Fälle in den deutschen Krankenhäusern. Besonders schwierig gestaltete sich in diesem Jahr die sehr späte Festlegung des Hybrid-DRG-Katalogs für 2026 durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss, der seine Entscheidungen erst am 11. November traf. Der aG-DRG-Katalog konnte daher erst abgeschlossen werden, nachdem klar war, welche Leistungen nicht mehr zu berücksichtigen sind.
Die Auswirkungen waren diesmal besonders weitreichend, da die Fallzahlen der Hybrid-DRG von rund 270.000 auf etwa eine Million Fälle ausgeweitet wurden. Neu ist in diesem Jahr insbesondere der nachrichtliche Ausweis der Bewertungsrelationen für die Vorhaltekostenanteile.
Kassen- und Klinikverband appellieren angesichts der knappen Zeit an den Gesetzgeber, die Fristen zu entschärfen und die automatische Aktivierung der ehrenamtlichen Schiedsstellen ohne Erfordernis durch die Verhandlungspartner aufzuheben, um nicht unnötigen Druck auf die Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Krankenhäusern auszuüben.
Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärt: „Aus Sicht der DKG darf das zentrale aG-DRG-Entgeltsystem zukünftig nicht mehr direkt von den Entscheidungen bei den Hybrid-DRG durch ein Schiedsgremium, das sich bisher ausschließlich mit dem EBM befasst hat, abhängen. Die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen sollte daher in den Händen der Vertragspartner der stationären Versorgung liegen und unter Nutzung der bewährten Expertise des InEK in Form von Kurzlieger-Fallpauschalen in auf das Gesamtsystem abgestimmter Form umgesetzt werden.“
Stefanie Stoff-Ahnis, im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes für Kliniken verantwortlich, kommentierte: „Die Ausweitung der Hybrid-DRGs auf nunmehr eine Million Fälle ist ein überfälliger Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um die Gesundheitsversorgung für die Beitragszahlenden finanzierbar zu halten, müssen wir die Ambulantisierung konsequent vorantreiben.“
mau

