Die Deutsche Rentenversicherung bedauere diese Entscheidung der diakonischen Leinerstift-Gruppe als Betreiber der Klinik, weise aber die Verantwortung für das Scheitern eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs von sich. Die Rehabilitation von jungen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sei nach Aussage der DRV auch künftig sichergestellt.
In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Gespräche mit Vertretern aus Politik, von Kostenträgern und der Klinik stattgefunden, in denen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der Einrichtung gesprochen wurde. Dabei haben die Kostenträger unterschiedliche Angebote unterbreitet. So sei der Klinik angeboten worden, den derzeit erhöhten Vergütungssatz temporär weiter zu zahlen und sie zudem medizinisch-fachlich bei der Erarbeitung eines neuen tragfähigen und wirtschaftlichen Konzepts zu unterstützen.
Dieses Angebot wurde laut DRV nicht angenommen. "Dem Vorwurf, die Deutsche Rentenversicherung stelle sich bei der Weiterfinanzierung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik quer und junge Menschen in einer besonders vulnerablen Lebensphase erhielten damit nicht die notwendige Hilfe, widerspricht die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich", heißt es in der Mitteilung der DRV.
Trotz der Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik wolle die DRV nun weiter sicherstellen, dass alle jungen Menschen einen Reha-Platz erhalten, wenn sie ihn benötigen. Das Angebot an Reha-Plätzen habe die Nachfrage in der Vergangenheit deutlich überschritten, es würden also keine Versorgungslücken entstehen.
Höchster Vergütungssatz bundesweit
Die DRV zahle der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik mit 320 Euro pro Kind und Tag beziehungsweise rund 10.000 Euro im Monat den bundesweit höchsten Vergütungssatz aller vergleichbaren Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation für abhängigkeitserkrankte Kinder und Jugendliche – über die gesamte Dauer der auf bis zu 8 Monate ausgelegten Behandlung. Die von der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik geforderten zusätzlichen 200 Euro pro Kind und Tag entsprechen einer Erhöhung des Vergütungssatzes um mehr als 60 Prozent beziehungsweise um rund 6.000 Euro im Monat. Hierfür habe die DRV keine rechtliche Grundlage.
DRV nicht für Wirtschaftlichkeit der Klinik verantwortlich
Zudem sei die DRV nicht Betreiberin der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik und damit nicht verantwortlich für die wirtschaftliche Führung der Einrichtung. Sie sei mit ihren Rehabilitationsleistungen neben Krankenkassen und Einrichtungen der Jugendhilfe lediglich einer der Kostenträger. Das Ende der Klinik führt die DRV vielmehr auf eine deutlich zu geringe Auslastung zurück.

