Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Gesetzentwurf Maßnahmen zum Bürokratierückbau vorgelegt. Demzufolge soll die Entlastung zunächst 101 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Entwurf für ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) vorgelegt. Darin sind mehrere Maßnahmen beschrieben, die auch Krankenhäuser betreffen. Ein Ziel des BMG ist es, die Nachweispflichten von Krankenhäusern zur Qualitätssicherung zu entschlacken. Der Gesetzgeber will dafür das sogenannte Once-Only-Prinzip einführen, damit Leistungserbringer Nachweise unabhängig von der Anzahl der Anfragen nur einmal erbringen müssen. Eine zentrale „verfahrensübergreifende“ Datenannahmestelle soll der Gemeinsame Bundesausschuss konzipieren. „Mit der zusätzlichen Anbindung der Qualitätssicherung an die Telematikinfrastruktur werden historisch gewachsene Doppelstrukturen abgebaut und der Weg für zukünftige automatisierte technische und ressourcenschonende Lösungen geebnet“, heißt es weiter in dem Entwurf.
Darüber hinaus will Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den stationären Sektor weiter entlasten. Dazu gehören die Streichung der differenzierten Datenübermittlung zum Pflegepersonal für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, die Streichung des Nachweises für eine zweckentsprechende Verwendung zusätzlicher Mittel für Tariferhöhungen beim Pflegepersonal, der Verzicht auf Rechercheaufwand zu Voraufenthalten bei Verlegungen sowie die Streichung des Extremkostenberichts des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Ebenso will der Gesetzgeber Kliniken, die verlegte Patienten aufnehmen, „von Bürokratieaufwand hinsichtlich der Erlangung von für eine regelkonforme Abrechnung erforderlichen Informationen über die stationäre Aufenthaltsdauer entlasten“.
BMG will Aufsicht über die Schiedsstellen
Besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber auch auf die zahlreichen Schiedsstellen im Gesundheitssystem. Das Schiedswesen sei „unübersichtlich und schwer handhabbar geworden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Damit die oft langwierigen Verfahren schneller und bürokratieärmer ablaufen, will das BMG deshalb die Rechtsaufsicht über die Schiedsstellen an sich ziehen. Das BMG soll „durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung der Mitglieder, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeitaufwand der Mitglieder, die Geschäftsführung, das Verfahren, sein Teilnahmerecht an den Sitzungen sowie über die Verteilung der Kosten regeln“ können. Die „über die Jahre immer umfangreicheren Regelungen zu den Schiedsverfahren im SGB V“ sollen künftig auch gesetzgeberisch „an einem Ort gebündelt“ werden. Sprich: Im SGB V soll ein eigenes Kapitel dazu entstehen. Durch die Abschaffung von Vorverfahren und den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen sollen die Schiedsverfahren zudem beschleunigt werden.
Neue Bagatellegrenze für Abrechnungsprüfung bei Praxen
Niedergelassene Ärzte sollen derweil künftig seltener auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Abrechnungen kontrolliert werden. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze von 300 Euro. Das BMG erwartet, dass damit rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen im ambulanten Bereich entfallen. Auch die Verordnung von Kurzzeittherapien soll sich ändern. Psychotherapeuten dürften künftig alle 24 möglichen Sitzungen auf einmal genehmigen lassen, statt wie bisher nur zwölf.
Auch bei der Hilfsmittelversorgung will das BMG Dokumentationspflichten und Abrechnungsprozesse verändern, etwa bei Prothesen oder Hörgeräten. Die Gesundheitswirtschaft soll so um 82 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Insgesamt will Linnemann die Bürokratiekosten im Gesundheitssystem mit dem Gesetz zunächst um 101 Millionen Euro senken. Ab 2030 sollen es 180 Millionen Euro pro Jahr sein.
mau

