GKV-Spargesetz

Bund kürzt Kassenzuschuss um zwei Milliarden Euro

  • Finanzierung
GKV-Spargesetz: Bund kürzt Kassenzuschuss
GKV-Sparpaket: Bund kürzt Kassenzuschuss um zwei Milliarden Euro © acilo

Der Bund will sich in Zukunft an den GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger beteiligen. Doch dafür kürzt Finanzminister Lars Klingbeil den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds.

Seit Dienstag kursierte ein angepasster Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) - nun hat das Bundeskabinett das Sparpaket für Milliarden-Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht. Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf im Bundestag zur Abstimmung kommen. Vieles ist schon aus dem ersten Entwurf bekannt; etwa dass die Krankenhäuser mit 5,1 Milliarden Euro den Löwenanteil der Sparmaßnahmen leisten sollen. 

Klingelbeil: Linke Tasche, rechte Tasche

Doch während das Sparvolumen im ersten Entwurf noch bei 19,6 Milliarden Euro lag, sinkt diese Zahl im neuen Entwurf auf 16,3 Milliarden Euro. Hauptverantwortlich dafür ist das Zugeständnis der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an den Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für die Jahre 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert“, heißt es im Entwurf.

Im Gegenzug beteiligt sich der Bund an den GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger – allerdings mit einem niedrigen Betrag: 2027 fließen 250 Millionen Euro vom Bund für Bürgeldempfänger in die GKV und danach jedes Jahr aufsteigend 500 Millionen Euro bis 2051. Damit wird deutlich, was Finanzminister Lars Klingbeil in den vergangenen Wochen meinte, als er die Übernahme der GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger durch den Bund als „linke Tasche, rechte Tasche“ bezeichnete. Ordnungspolitisch ist dieser Vorgang natürlich sinnvoll, denn im Laufe der Zeit wird die Finanzierung der Bürgergeldempfänger in die Hand des Staates übergehen. 

Beitragszuschlag für Familienmitglieder sinkt auf 2,5 Prozent

Die beitragsfreie Familienmitversicherung von gesetzlich Versicherten soll weiterhin abgeschafft werden, allerdings hat die Koalition den anvisierten Beitragszuschlag für die Familienmitglieder von 3,5 Prozent auf jetzt 2,5 Prozent abgesenkt. Die Kürzung des Krankengelds hat die Koalition hingegen aus dem Entwurf herausgenommen. Damit ist die Reduzierung von fünf Prozent auf 65 Prozent des Bruttolohns - nach lauter Kritik - vom Tisch. 

Einigung bei der Zuckersteuer

Darüberhinaus will die Bundesregierung ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Die Steuer soll will die Koaltion mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren in die Wege leiten. Die geschätzten Einnahmen in Höhe von jährlich 450 Millionen Euro sollen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugutekommen.

Auf Kante genäht 

Durch den Gesetzentwurf soll die GKV 2027 insgesamt 16,3 Milliarden Euro einsparen (geschätztes Kassendefizit: 15,3 Milliarden). 2028 soll die Entlastung 23,2 Milliarden Euro betragen (geschätztes Defizit: 21,5 Milliarden Euro). Allerdings stellte das BMG klar, dass die Finanzwirkungen vieler Maßnahmen mit Unsicherheiten verbunden seien, da sie von der konkreten Umsetzung der Selbstverwaltung oder den Reaktionen der betroffenen Akteure abhängen würden. 

Verteilung der Sparmaßnahmen

2027 verteilen sich die Sparmaßnahmen demnach folgendermaßen: Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen tragen 11,3 Milliarden Euro, Patienten 2,5 Milliarden Euro sowie Mehreinnahmen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern 4,3 Milliarden Euro. Der Bund hingegen spart durch die Absenkung des Bundeszuschusses minus der ersten Tranche für die Bürgergeldempfänger knapp 1,8 Milliarden Euro. 

Autor

 Jens Mau

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