Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Spargesetz: Prüfquoten werden deutlich angehoben

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GKV-Spargesetz: Prüfquoten werden deutlich angehoben
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat nun überraschend schnell den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in Umlauf gebracht. 2027 sollen demnach bei Kliniken 5,1 Milliarden Euro eingespart werden. 

Für 2027 haben die gesetzlichen Krankenkassen nach aktuellem Stand eine Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro. Um die Beitragssätze stabil zu halten, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Finanzkommission eingesetzt, die Ende März 66 Empfehlungen vorgelegt hat. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf greift 43 dieser Maßnahmen auf. Bereits im kommenden Jahr sollen in Krankenhäusern demnach 5,1 Milliarden Euro eingespart werden. 2030 soll dieser Betrag auf 12,8 Milliarden Euro anwachsen. Insgesamt will das Ministerium bei allen Leistungserbringern im kommenden Jahr 11,8 Milliarden Euro einsparen, das gesamte Sparpaket für 2027 hat ein Volumen von 19,6 Milliarden Euro. 

Streichung der Meistbegünstigungsklausel

Einen entscheidenden Anteil an den Einsparungen im stationären Sektor soll die Streichung der Meistbegünstigungsklausel haben. Der Veränderungswert begrenzt die Entwicklung des Landesbasisfallwerts (LBFW). Dabei gilt derzeit die Meistbegünstigungsklausel, wonach bei einem von der Grundlohnrate abweichenden Orientierungswert – der die tatsächliche Kostenentwicklung der Krankenhäuser darstellt – jeweils der höhere Wert zu berücksichtigen ist. Künftig soll entweder der Orientierungswert oder die Grundlohnrate (2027 bis 2029 mit einem Abschlag von jeweils einem Prozentpunkt) maßgeblich sein. Zudem sollen Tarifsteigerungen nicht mehr wie bisher vollständig refinanziert werden. 

Einschnitte beim Pflegebudget

Ebenfalls gestutzt wird beim Pflegebudget, das in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Der Anstieg des Pflegebudgets wird künftig durch den Orientierungswert oder die niedrigere Grundlohnrate begrenzt. Auch die Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen soll entfallen. Seit der Vereinbarung des Pflegebudgets 2025 konnten pflegeentlastende Maßnahmen pauschal mit 2,5 Prozent des Budgets erhöhend berücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung will der Gesetzgeber nun streichen.

 

Anpassung der Prüfquoten 

Die Anzahl der Krankenhausrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) ist durch die 2020 eingeführten Prüfquoten begrenzt. Prüfquoten und Schwellenwerte will der Gesetzgeber nun anheben. Die Finanzkommission hatte hingegen die komplette Streichung der Prüfquoten empfohlen. Bisher dürfen Kliniken mit einem Schwellenwert von mehr als 60 Prozent unbeanstandeter Abrechnungen mit einer Prüfquote im übernächsten Quartal von maximal fünf Prozent rechnen. Dieser Schwellenwert soll auf 80 Prozent unbeanstandeter Rechnungen ansteigen. Bei einem Schwellenwert von 60 bis 80 Prozent unbeanstandeter Rechnungen soll eine Klinik eine Prüfquote von 15 Prozent bekommen, bei einem Schwellenwert von 40 bis 60 eine Prüfquote von 25 Prozent und bei einem Schwellenwert unter 40 Prozent kann ein Haus unbegrenzt geprüft werden.

Außerdem soll der MD seine Prüfaufträge leichter ausweitern dürfen. Dies war bisher bei schriftlichen Prüfungen nur mit Antrag möglich und stellte eine Hürde für intensivere Prüfungen dar. Die Kassen monieren seit Jahren, dass ihnen durch die Prüfquoten jährlich mehr als eine Milliarde Euro verloren geht. 

Zweitmeinungsverfahren

Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren regeln. 

DRG-Kurzzeitfallpauschalen 

Das BMG plant außerdem die Einführung von sogenannten DRG-Kurzzeitfallpauschalen, um eine Übervergütung von Hybrid-DRG-Fällen zu vermeiden. "Zur Erschließung von Möglichkeiten zur Verweildauerverkürzung und von Ambulantisierungspotenzial von bislang unnötig stationär erbrachten Leistungen werden die Vertragsparteien auf Bundesebene beauftragt, das aG-DRG-Vergütungssystem um sogenannte Kurzzeitfallpauschalen zu ergänzen", heißt es im Gesetz.

Fallzusammenführung 

Außerdem will der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragen, bis Juli 2027 eine Erweiterung der Fallzusammenführung zu prüfen. Geprüft werden soll, ob mit Ausweitung der Fallzusammenführung eine Effizienzsteigerung realisierbar ist.

Ambulanter Sektor soll 2,7 Milliarden Euro sparen

Die Krankenhäuser leisten mit 5,1 Milliarden Euro den höchsten Anteil des Sparpakets. Bei der vertragsärztlichen Versorgung sollen 2,7 Milliarden Euro gespart werden. Darunter fällt unter anderem die Begrenzung der extrabudgetären Gesamtvergütung, die Abschaffung der Zuschläge und extrabudgetären Vergütungen für Leistungen in offenen Sprechstunden, die Streichung der Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte, der Wegfall von Zuschlägen bei der Kurzzeittherapie sowie eine Korrektur bei der Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Bei der hausarztzentrierten Versorgung und den Hochschulambulanzen soll es Begrenzungen des Preisanstiegs geben. Das Hautkrebsscreening ab 35 kommt vorerst nur auf den Prüfstand (durch den G-BA).

Zweitgrößter Ausgabenblock wird geschont

Bei Arzneimitteln will das Ministerium 2027 rund 1,9 Milliarden Euro einsparen. Der Empfehlung der Finanzkommission für eine Erhöhung des Herstellerabschlags von 7 auf 14 Prozent folgt das Ministerium nicht. Stattdessen soll ein zusätzlicher dynamischer Rabatt auf überwiegend teure Medimante aufgesetzt werden. Insgesamt bleibt der Arzneimittelbereich als zweitgrößter Ausgabenblock damit eher marginal bespart - nicht zuletzt wohl auch, weil die Koalition die Branche nicht belasten möchte.  

Kassen: Gehaltserhöhungen eingeschränkt 

Die Kassen sollen rund 100 Millionen Euro beisteuern, indem die Verwaltungskosten durch eine Anbindung an die Grundlohnsumme gedeckelt werden – von 2027 bis 2029 abzüglich eines Prozentpunkts. Außerdem müssen die Kassen ihre Werbekosten halbieren. Auch bei der Führungskräftevergütung müssen sich die Kassen einschränken. So dürfen deren Gehälter nur noch alle sechs Jahre erhöht werden. 

Ende der Homöopathie-Finanzierung

Desweiteren will das BMG die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie & Anthroposophie streichen. Der Innovationsfonds wird von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro geschrumpft. 

Leistungsanpassungen, beitragsfreie Mitversicherung

Leistungsanpassungen für Patienten sollen 1,9 Milliarden Euro einsparen. Dabei soll das Krankengeld um fünf Prozent auf 65 Prozent und das Kinderkrankengeld ebenfalls um fünf Prozent auf 85 Prozent gesenkt werden. Auch die Festzuschüsse für Zahnersatz schrumpfen um zehn Prozent.

Ebenfalls 1,9 Milliarden Euro soll die Erhöhung bei Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte bringen. Auch beim Krankengeld will der Gesetzgeber rund 300 Millionen Euro sparen, etwa durch Absenkung der Bezugsdauer auf 78 Wochen. Darüber hinaus soll die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro im Monat angepasst werden. Geschätztes Finanzvolumen: 1,9 Milliarden Euro. 

Die beitragsfreie Mitversicherung von nicht arbeitenden Familienangehörigen will der Gesetzgeber wie schon bekannt ab 2028 anpassen. Dann fällt für Partner ein Zuschlag von 3,5 Prozent an. Hat die Familie Kinder unter sieben Jahre, wird der Zuschlag für den Partner nicht erhoben. Auch bei Pflege von Angehörigen und Rentnern gibt es den Zuschlag nicht. Außerdem soll der Arbeitgeber-Beitragssatzes für geringfügig Beschäftigte von 13 Prozent auf 17,5 Prozent angehoben werden. 

Autor

 Jens Mau

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