Corona-Tagebuch

„Die Krise ist bei unseren Arbeitsgeberkunden angekommen“

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„Die Krise ist bei unseren Arbeitsgeberkunden angekommen“

Die letzte Woche stand für uns im Zeichen zweier sehr ernster Themen: Kurzarbeit und Beitragsstundung. Keine leichten Themen, da rechtlich komplex und menschlich oft sehr emotional. Beide haben uns in den letzten Tagen schier überrollt.

Als Krankenversicherung sind wir nicht nur Partner der Versicherten. Was viele oft vergessen: Wir sind auch Partner der Arbeitgeber, wenn mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei der SBK versichert ist. In der Regel beraten wir zu sozialversicherungsrechtliche Fragen, zu Steuer- und Arbeitsrecht sowie zur Gesundheitsförderung im Betrieb. In der aktuellen Situation unterstützen wir Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Beiträge zur Sozialversicherung vorübergehend zinsfrei zu stunden. Mehr als 10.000 Anträge auf Stundung der Sozialversicherungsbeiträge sind bei uns in den letzten zwei Wochen eingegangen. Um das ins Verhältnis zu setzen: Die SBK betreut aktuell 173.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige. In einer durchschnittlichen Woche bearbeiten wir rund 1-2 Anträge auf Beitragsstunden. Jetzt sind es 5.000. Die 85 Kollegen in den Bereichen Zahlungsmanagement und Arbeitgeberservice arbeiten quasi rund um die Uhr, um den Unternehmen zumindest vorübergehend finanziell Luft zu verschaffen. Während die Anfragen von Versicherten in Bezug auf Leistungsthemen in etwa gleich bleiben beziehungsweise sogar etwas zurückgehen, nehmen die Anträge von Arbeitgebern deutlich zu. Diese Gespräche sind für unsere Kolleginnen und Kollegen oft sehr emotional – schließlich geht es um Existenzen und Arbeitsplätze. In erster Linie betrieben wir dabei viel Aufklärungsarbeit, denn viele der Unternehmen, haben mit diesem Thema bisher noch keine Erfahrungen gemacht.

Eine Voraussetzung für die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge ist, dass das Unternehmen auch andere staatliche Unterstützung beantragt haben muss, zum Beispiel Kurzarbeit. Tatsächlich hat das Bundesamt für Arbeit vermeldet, dass im März, innerhalb von zweieinhalb Wochen, rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit von Betrieben eingegangen sind. Das ist enorm. Wie das die Krankenversicherung trifft? Die Erfahrung sagt uns, dass es mit der Zunahme der Kurzarbeit auch mehr Anfragen hinsichtlich Krankmeldung während Kurzarbeit geben wird. Innerhalb weniger Tage haben unsere Fachkollegen deshalb Webinare aus dem Boden gestampft, um das Wissen unserer Kundenberater noch einmal aufzufrischen und eine optimale Beratung in dieser besonderen Situation sicherzustellen.

Wir fühlen uns fachlich gerüstet, können aber nur erahnen, was da noch auf uns zukommt – auch emotional. Derzeit setzen wir in jedem Fall alles daran, schnell unkomplizierte Lösungen für die Betriebe und Selbstständigen zu finden. 

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