Krankenhausreform

Drei‑Modul-Modell: Experten schlagen Reform der Vorhaltefinanzierung vor

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Drei‑Modul-Modell: Experten schlagen Reform der Vorhaltefinanzierung vor
© ©Werner Krueper Fotografie

Die Vorhaltefinanzierung zählt zu den umstrittensten Punkten der Krankenhausreform. Zwei Experten schlagen nun ein Modell vor, das die einheitlich konzipierte Vorhaltevergütung in drei klar getrennte Module überführt.

Die Vorhaltefinanzierung ist einer der umstrittensten Bausteine der Krankenhausreform. Aus Sicht vieler Krankenhausvertreter wird sie dem Anspruch nicht gerecht, den Kliniken eine auskömmliche und fallzahlunabhängige Finanzierung zu garantieren. 

Der Gesundheitsökonom Andreas Beivers und der Datenexperte Dirk Elmhorst (Geschäftsführer Mediqon) unterbreiten nun einen Vorschlag, wie sich das Finanzierungsinstrument grundlegend differenzieren lässt. Beide Autoren plädieren in einem Gastbeitrag für f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus dafür, die bislang einheitlich konzipierte Vorhaltevergütung in drei klar abgegrenzte Module zu überführen, um Strukturen bedarfsorientierter und unabhängig von Fallzahlen zu finanzieren.

Drei Module für die Vorhaltefinanzierung

Im Modul „Akut & nicht planbar“ sollen Notaufnahme, Intensivmedizin oder Geburtshilfe über klar definierte Kriterien zur ständigen Einsatzbereitschaft finanziert werden – etwa Mindestverfügbarkeiten, Qualifikationen oder Rufdienstketten. Bezahlt werde nicht der einzelne Fall, sondern die Fähigkeit, akute Situationen jederzeit zu beherrschen. Für spezialisierte, seltene Leistungen („Komplex & selten“) schlagen die Autoren eine stärkere Orientierung an Fixkosten vor, um dauerhafte Ressourcen abzusichern. Für planbare Eingriffe bleibe ein fallbezogenes Vergütungssystem sinnvoll.

Kritisch sehen die Autoren das getrennt laufende Pflegebudget. Pflege solle in den Modulen als eigener Readiness Baustein verankert und damit an Versorgungsfähigkeit statt an Fallzahlen gekoppelt werden. Ein bestehender Sockel könne dabei Tarifentwicklungen absichern.

Steuern ließe sich das Modell über regionale Sicherstellungsverträge, die sich an Versorgungsparametern statt an historischen Mengen orientieren. "Ein einheitlicher Vorhaltetopf für alles würde die entscheidende Frage nicht adressieren", betonen die Autoren. Zudem müsse gelten: "Die Pflege, wie auch andere Gesundheitsfachberufe, müssen kodierrelevant werden."

Ein interaktives Dashboard von Mediqon zeigt, wie sich Krankenhausfälle nach Versorgungsdringlichkeit verteilen und welche strukturellen Konsequenzen sich daraus für die Diskussion um Vorhaltung und Fallzahlbezug ergeben. 

fa

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