Bisher mit den Kostenträgern vereinbarte, aber unter PPP-RL-Bedingungen nicht sanktionsfrei erreichbare Leistungsmengen bergen große Risiken für die Krankenhäuser. Spätestens im Budgetjahr 2023 sollte eine Anpassung der vereinbarten Leistungsmengen auf ein unter PPP-RL-Bedingungen erreichbares Niveau erfolgen.
In den Verhandlungen über die PEPP-Budgets haben die Kostenträger in den vergangenen Jahren regelhaft eine Fortschreibung der bisher vereinbarten Leistungsmengen…

