Seit Mai 2018 gilt in Deutschland das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entwickelte dreistufige System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern - nun lässt der G-BA dessen Effekte überprüfen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sollen klären, wie Notfallstrukturen im Zuge von Leistungsgruppen und veränderter Finanzierung aussehen müssten.
Geklärt werden solle, ob bei den Notfallstrukturen nachgesteuert werden muss und wie diese künftig aussehen könnten, teilt der G-BA mit.
Zunächst soll dafür das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erheben, wie sich die Notfallstrukturen seit dem G-BA-Beschluss von 2018 entwickelt haben. In der Analyse werde es unter anderem darum gehen, wie viele Krankenhäuser seitdem eine Notfallstufe vereinbart haben und wie sie sich auf das Bundesgebiet verteilen. Gesondert betrachtet würden die Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten mit Krankheitsbildern wie schweren Verletzungen, Schlaganfällen oder Sepsis. Hierfür soll das IQTIG ermitteln, wie schnell Betroffene versorgt wurden, welche Wegezeiten dabei anfielen und ob Verlegungen notwendig waren. Die Ergebnisse des IQTIG sollen bereits Ende Dezember 2024 vorlegen.
IQWiG ergänzt Zukunftsperspektive
In einem zweiten Schritt soll dann das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung der Notfallstufen-Regelungen entwickeln. Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf einem künftigen Versorgungsbedarf in unterschiedlichen Regionen sowie einer veränderten Krankenhausfinanzierung liegen. Auch die geplante Krankenhausreform mit den sogenannten Leistungsgruppen sowie das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sollen berücksichtigt werden, heißt es weiter. Ergebnisse dazu erwarte man bis voraussichtlich Ende September 2025.