Gesundheitswesen

G-BA: Neue Zuständigkeiten für Unterausschüsse

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G-BA: Neue Zuständigkeiten für Unterausschüsse
Gemeinsamer Bundesausschuss © Svea Pietschmann/G-BA

Nach dem Wechsel an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Gremium über die Vorsitze der zehn Unterausschüsse entschieden. 

Sonja Optendrenk, neue unparteiische Vorsitzende des G-BA, wird die Unterausschüsse Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung leiten. 

Karin Maag verantwortet wie bisher die Unterausschüsse Qualitätssicherung, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme sowie den zeitlich befristeten Unterausschuss Post-COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik.

Bernhard van Treeck leitet weiterhin die Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychotherapie und psychiatrische Versorgung sowie Veranlasste Leistungen.

Die Übernahme gilt bis zum Ende der laufenden Amtszeit im Jahr 2030. In den Unterausschüssen des G-BA werden die Entscheidungen des Plenums vorbereitet. Die Unterausschussvorsitzenden verantworten die Prozesse und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden. 

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