Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, gilt jetzt bis Ende 2025. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigte sich heute darauf, den vorläufigen Leistungsanspruch um ein Jahr zu verlängern. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
Das Lipödem ist eine krankhafte Fettvermehrungsstörung, die an Armen und Beinen auftreten kann und insbesondere im Stadium III zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Die Liposuktion war Anlass für einen großen Angriff von Minister Jens Spahn gegen die Selbstverwaltung im Februar 2019. Im September 2019 hatte der G-BA daraufhin den befristeten Leistungsanspruch beschlossen.
Aktuell werden die ersten Daten der Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ von einer ausgewertet. Die LIPLEG-Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Methode im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat. Die vollständig ausgewerteten Studienergebnisse erhält der G-BA im Dezember 2024.